Bei der Wahl zum neuen Kreistag steht Landrat Christian Meißner auf Platz 1 der CSU. Doc her kann nicht zugleich Landrat und Kreisrat sein.
Landrat Christian Meißner (CSU) tritt auf Platz 1 der Kreistagsliste der CSU an. Doch im Falle einer erfolgreichen Wahl als Kreisrat - und davon ist wohl auszugehen - würde er das Mandat kaum annehmen, denn er kann nicht beides sein - Landrat und Kreisrat.
Einzelne Kommunalpolitiker, wie etwa Hans Bramann, Stadtrat der Freien Wähler in Bad Staffelstein sowie Kreisrat, Doris Zullo, Kandidatin der Grünen für den Lichtenfelser Stadtrat oder Thomas Müller (ÖDP), Stadtratsmitglied in Burgkunstadt, kritisieren das.
"Ich konnte das erst nicht glauben, als ich das mitbekommen habe", sagt Thomas Müller. Er schrieb den Landrat an, der auch aufklärte, was dahintersteht. Was die CSU gemacht hat, ist zulässig, das aber erst seit einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes, die zum April 2018 in Kraft trat und noch unter der vorherigen Landesregierung verabschiedet wurde, in der die CSU eine Mehrheit besaß.
Nun dürfen auch amtierende Bürgermeister und Landräte auf Wahllisten kandidieren. Im Landkreis Lichtenfels fallen die Wahl des Landrats und die Kreistagswahl nicht auf einen Termin, da einst Ludwig Schaller (CSU) im Dezember 1981 zum Nachfolger seines verstorbenen Vorgängers Helmut G. Walther gewählt worden war.
"Die Neuregelung dient zum einen der Stärkung des passiven Wahlrechts und bietet zum anderen den Wählern die Möglichkeit, selbst über die Ernsthaftigkeit der jeweiligen Kandidatur zu entscheiden und dementsprechend ihre Stimmen zu vergeben," stand in einer Begründung des Bayerischen Landtags vom Dezember 2016. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes umfasste mit Erklärungen 22 Seiten, es wurden noch viele weitere Punkte geändert.
Kritik von den Grünen
Es war die Fraktion der Grünen, die im vorberatenden Innenausschuss dieses Thema im Februar 2018 ansprach. "Das Wählbarkeitshindernis von amtierenden Ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Landrätinnen und Landräten dient zur Verhinderung von Scheinkandidaturen. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die beabsichtigte Streichung tatsächlich wie in der Gesetzesbegründung dargelegt zur Deregulierung und Stärkung des passiven Wahlrechts beiträgt. De facto handelt es sich um Scheinkandidaturen zum Stimmenfang". SPD und Freie Wähler stimmten im Ausschuss ebenfalls dagegen. Die CSU konnte aber mit ihrer damaligen Mehrheit den Punkt durchsetzen und das Gesetz so im Landtag beschließen.
Christian Meißner erklärt das so: "Ich habe nach der Gesetzesänderung auch in München gefragt: Warum habt ihr das gemacht? Da kam ein Argument, dem man sich nicht verschließen sollte: Wenn Bürgermeisterwahl und eine Stadtratswahl zusammenfallen, tritt der bis zur Wahl amtierende Bürgermeister oft auf Platz 1 der Wahlliste an, auch wenn seine Wiederwahl sehr wahrscheinlich ist. Somit wird eigentlich nur eine Art Waffengleichheit mit der Gesetzesänderung hergestellt."