Was passiert mit dem "Oudla" in Marktgraitz?

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Im Abendlicht offenbart das frühere Gasthaus "Oudla" seinen Charme: Wie hegt es weiter mit dem Anwesen Marktplatz 10 und den Nachbargebäuden? Nicht nur der Gemeinderat, auch die Bürger von Marktgraitz sind gefordert. Foto: Klaus Gagel
Im Abendlicht offenbart das frühere Gasthaus "Oudla" seinen Charme: Wie hegt es weiter mit dem Anwesen Marktplatz 10 und den Nachbargebäuden? Nicht nur der Gemeinderat, auch die Bürger von Marktgraitz sind gefordert.  Foto: Klaus Gagel

Jetzt sind die Marktgraitzer gefordert: Sie sollen und müssen bestimmen, ob aus dem Anwesen Marktplatz 10 ein Dorfcafé, ein Versammlungsraum oder etwas anderes entstehen soll. Doch ohne Pläne gibt's kein Geld.

Was passiert mit dem Anwesen Marktplatz 10, dem früheren Gasthaus "Oudla"? Diese Frage dürfte die Bevölkerung und den Gemeinderat von Marktgraitz in nächster Zukunft intensiv beschäftigen. Den Ausgangspunkt dazu lieferte ein Referat von Wolfgang Kießling. Er ist der Abteilungsleiter für Oberfranken West vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Bamberg.
Wie Bürgermeister Jochen Partheymüller (Bürgerblock) in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gab, hat die Marktgemeinde die beiden Anwesen Marktplatz 10 und Marktplatz 14 erworben. In Vorbereitung ist auch der Erwerb des ehemaligen Schulhauses. Hinsichtlich der weiteren Nutzung der Gebäude denkt man an eine Förderung im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms.

Eine Million Euro investiert

Eine "umfassende Dorferneuerung" inklusive Flurbereinigung fand in Marktgraitz bereits von 1977 bis
2001 statt. Etwa eine Million Euro wurden damals investiert. Die Fördermittel betrugen 738 000 Euro (fast 75 Prozent Zuschüsse). Es wurden der Platz vor dem Rathaus und der Kirche sowie verschiedene Straßen gestaltet.
"Eine umfassende Dorferneuerung kommt damit für Marktgraitz nicht mehr in Frage" erläuterte Wolfgang Kießling. Im gleichen Atemzug verwies er auf das Instrument der "einfachen Dorferneuerung", welches für Marktgraitz zutreffen könnte. "Es geht nun darum diese beiden Gebäude zu sanieren und sinnvoll zu nutzen. Dazu kann man eine Förderung in Aussicht stellen, zumal es sich um eine sinnvolle Ergänzung zur vorausgegangenen umfassenden Dorferneuerung handeln würde."

Das denkbare Proceder

Das Procedere für die einfache Dorferneuerung ist recht überschaubar. Es ist keine Vermessung und keine Bodenordnung notwendig, die Gemeinde ist für alles zuständig. Sie stellt den Förderantrag, vergibt den Planungsauftrag, legt die Planung zur Prüfung vor und das Amt erlässt einen Förderbescheid.
In der Dorferneuerung wird grundsätzlich zwischen öffentlichen und privaten Maßnahmen unterschieden. Öffentliche Maßnahmen kommen der Allgemeinheit zugute (Buswartehaus, Dorfbrunnen, Gehsteig, Sanierung eines Gebäudes, das dann der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird). Hier ist der Fördersatz wesentlich höher als bei einer privaten Förderung.
"Wir könnten ihnen aktuell etwa 55 Prozent Förderung in Aussicht stellen, dazu kämen fünf Prozent Bonus für den demografischen Faktor," erläuterte der Abteilungsleiter den derzeitigen Stand. Wie der Fördersatz in einem Jahr aussieht, kann man derzeit nicht abschätzen. Wenn weitere Förderquellen (Denkmalschutz) dazukämen, so wäre dies kein Problem. Es dürfen allerdings nur maximal 90 Prozent bezuschusst werden. Seit 1. Januar wurden die Dorferneuerungsrichtlinien überarbeitet. Dies führte zu einer Erhöhung der Obergrenze bei öffentlichen Gebäuden auf bis zu 200 000 Euro Zuschuss.

Obergrenze von 200 000 Euro

"Wir fördern normalerweise nur ein öffentliches Gebäude mit maximal 60 Prozent und einer Obergrenze von 200 000 Euro Zuschuss. Ein zweites Gebäude wird nicht gefördert. Ohne Bürgerbeteiligung und ein entsprechendes Nutzungskonzept geht nichts, da legen wir äußerst großen Wert darauf", sagte Wolfgang Kießling, das heißt, die Bevölkerung muss in die gesamte Maßnahme einschließlich der Gestaltung mit eingebunden werden. Die Bürger entscheiden, ob ein Dorfcafé, ein Versammlungsraum oder etwas anderes entstehen soll.
Wolfgang Kießling bot in diesem Zusammenhang ein eintägiges Seminar in Klosterlangheim (Schule für Dorf- und Flurentwicklung) an. Zehn bis 15 Personen aus Marktgraitz könnten dort erste Ideen und Gedanken entwickeln. Im Rahmen einer privaten Förderung könnten auch die umliegenden privaten Gebäude gefördert werden, soweit sie nicht schon bei der ersten Dorferneuerung gefördert wurden. Nachdem weder für die Häuser Marktplatz 10 und 14 sowie das ehemalige Schulhaus Gelder im Rahmen einer privaten Förderung geflossen sind, könnten hier ebenfalls entsprechende Anträge gestellt wer-den. Eines der drei Gebäude könnte als öffentliches Gebäude gefördert werden und darüber hinaus wären das Nachbargebäude und das alte Schulhaus im Rahmen der privaten Förderung ebenfalls förderfähig. Bei der privaten Förderung beträgt der Regelfördersatz etwa 20 Prozent abhängig davon, wie ortsbildprägend das Gebäude ist. Die Höchstgrenzen bewegen sich zwischen 10 000 und 30 000 Euro pro Anwesen für die Abdeckung des gestalterischen Mehraufwands. Auch hier bot Wolfgang Kießling eine Beratung durch in Bamberg an. Gleichzeitig verwies er darauf, dass nicht selten Dorferneuerungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Hand in Hand gehen. Es gibt also genügend Gesprächsbedarf für die Bürgerversammlung am morgigen Freitag im Sportheim von Marktgraitz.