Der Unternehmer hat Arbeitsentgelt für zwei Personen nicht abgeführt und wurde jetzt vom Amtsgericht in Lichtenfels verurteilt.
15.000 Euro. Die zu zahlende Summe blieb die gleiche, aber das "Mit" war entscheidend. Statt die Summe in seinem Strafbefehl zu akzeptieren, ging ein Unternehmer aus dem Landkreis am Mittwoch im Amtsgericht dagegen vor und beschwor seine Verurteilung herauf. Was 15.000 Euro ohne Vorstrafe hätten sein können, sind nun 15.000 mit Vorstrafe.
Arbeitsentgelt bei Sozialversicherungsleistungen in Höhe von rund 16.000 Euro soll der Unternehmer im Jahr 2010 für zwei Personen nicht abgeführt haben. Das ergaben die Recherchen der Staatsanwaltschaft, und eben das wollte der Angeschuldigte so nicht stehen lassen. In dem etwas komplizierten Fall um Mietzinsen und Arbeitsleistungen beschwor Richter Christoph Lehmann den Geschäftsmann, sich das umstandslose Bezahlen durch den Kopf gehen zu lassen. Das tat Lehmann vor der Sitzung, das tat er ein zweites Mal sogar noch nach Prozesseröffnung.
"Wenn man die Anklage sieht (...), muss man schon sagen, dass ein Urteil wahrscheinlicher ist als ein Freispruch." Beide Male jedoch blieb der Unternehmer bei seiner Sicht, wonach er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Jetzt musste die Glaubwürdigkeit der beiden Zeugen entscheiden, die in der Sache die Leidtragenden gewesen sein sollen. Das Ehepaar aus Litauen gab an, für den Mann von Dezember 2009 bis Mai 2010 eine Wohnung in Lichtenfels renoviert zu haben und dafür bar bezahlt worden zu sein. 450 Euro will das Paar pro Woche erhalten haben. Zudem hatte der Unternehmer das Ehepaar einquartiert und das Erlassen des Mietzinses soll gleichfalls Teil der Bezahlung gewesen sein.
So nicht vorgesehen Ein Modell, das so in Deutschland nicht vorgesehen ist, von dem die beiden Eheleute aus Litauen aber wohl glaubten, dass es in Ordnung sei.
Aber irgendwann hätten sie Zweifel daran gehegt. Zur Urteilsstützung dürften auch die Kontoauszüge gedient haben, die das Paar vorzeigte. Immerhin konnte es glaubhaft versichern, in der zur Debatte stehenden Zeit für niemand anderen gearbeitet zu haben.
Nun hat der Verurteilte nicht nur die 15.000 Euro zu tragen, sondern auch an seiner Verurteilung sowie an Gerichtskosten, die höher zu Buche schlagen als sonst, weil die Reisekosten des Paares aus Litauen übernommen werden müssen.