2,38 Promille schützten einen 52-jährigen Exhibitionisten aus Lichtenfels nicht vor einer Verurteilung. Zwei Monate auf Bewährung bekam der Lichtenfelser.
Zwei Monate Haft auf Bewährung erhielt am Dienstag ein in Lichtenfels wohnender Handwerker wegen exhibitionistischer Handlungen. Was der Mann am 13. September 2016 mit Blickkontakt zu einer Passantin an sich selbst vornahm, geschah auf einem Parkplatz im Ortsteil Seubelsdorf. Und im Rausch. Vor einem Schuldspruch bewahrte ihn das nicht.
Zwei Monate Haft auf Bewährung, erließ Richter Stefan Hoffmann gegen den 52-Jährigen. Vorher erzählte dieser ihm sowie Staatsanwalt Timm Hain davon, dass er wohl nur uriniert und "geschüttelt" habe. "Ausgesagt habe ich ja schon alles. Ich war bei einem Kumpel nach der Arbeit, wollte noch zur Bank zum Geld holen. Im Bereich, wo der Geldautomat steht, war schon jemand drin und dann musste ich dringend austreten", so der Mann. Dieses Austreten habe dann "vielleicht etwas unorthodox ausgesehen".
Der Frau war nach Flucht
Als mindestens unorthodox, vielmehr aber als widerlich empfand eine 27-jährige Bad Staffelsteinerin das Geschehen, als sie davon Notiz nahm. Im Grunde, so die Frau, sei ihr nach Flucht gewesen. "Ich wollte so schnell wie möglich weg, bevor er noch herkommt und was macht." Grund genug etwas zu befürchten, sah die Frau in dem fünf Meter von ihr entfernt stattfindenden Geschehen, denn "er hat sich hergewendet und ständig hergeschaut".
Sie selbst sei vorher im Sonnenstudio gewesen und habe die Straße überquert, um zu ihrem Auto zu gelangen. Da sah sie den Mann am Gebüsch stehen. Mehr noch: "Das Glied war auf jeden Fall erregt - also schlaff war es nicht." Die Frage nach dem Grad der Erregung musste sich der Beschuldigte schon vorher von Richter Hoffmann stellen lassen. "Tja, wenn nur Alkohol rauskommt...", lautete die im Grunde nichtssagende Antwort, die Hoffmann zu hören bekam.
Dass er onaniert haben könnte, schloss der Beschuldigte aus. Auch im Zustand der Trunkenheit würde er das nicht getan haben. Und trunken war er, was sich in damals ermittelten 2.38 Promille ausdrückte.
Große Erinnerungslücken
An dieser Stelle hielt Hoffmann dem 52-Jährigen eine Aussage vor, die dieser selbst damals bei der Polizei getätigt hatte. Demnach konnte er sich an nichts an diesem 13. September im vergangenen Jahr erinnern. Demzufolge also auch nicht daran, eben nichts getan zu haben.
Staatsanwalt Timm Hain glaubte den Ausführungen der Zeugin. Sie wurden ohne Belastungseifer vorgetragen, detailliert und in sich stimmig wirkend. Hinzu kam, dass der Angeklagte sich schon mehrmals wegen Exhibitionismus vor Gericht zu verantworten hatte. Darum forderte Hain eine viermonatige Haftstrafe zur Bewährung, wobei die Bewährungszeit drei Monate betragen und eine Geldauflage in Höhe von 1300 Euro zeitigen sollte.
Daraus wurden durch Hoffmanns Schuldspruch zwei Monate, bei 1000 Euro Geldauflage. Als ausschlaggebende Begründung für den Schuldspruch führte Hoffmann u.a. an, dass es vor allem der nicht abbrechende Blickkontakt gewesen sei, den der Angeklagte zu seinem Opfer gesucht habe, und in welchem in besonderem Maße ein exhibitionistisches Moment bestand.