Bei Messenfeld und Neudorf sind zwei Tierzuchtanlagen geplant. Die bestehende Hähnchenmastanlage bei Messenfeld soll doppelt so groß werden wie bisher. Außerdem ist ein Bio-Freilauf-Legehennenstall bei Neudorf vorgesehen.
Die Hochebene zwischen Birkach, Messenfeld und Neudorf ist nur spärlich bebaut. Ideal für landwirtschaftliche Betriebe. Eine große Stallanlage befindet sich bereits auf diesen Flächen, der Hähnchenmaststall der Familie Hagel. Nun will die Familie ihre Stallanlage bei Messenfeld von rund 40 000 Tieren auf mehr als 80 000 erweitern. Zudem beabsichtigt die Familie Dirauf, bei Neudorf einen Bio-Freiland-Legehennenstall für knapp 10 000 Tieren zu errichten.
Der Bauausschuss der Gemeinde Ebensfeld hatte den Legehennenstall an der Richtung Ummersberg führenden Straße bereits vor einem halben Jahr befürwortet. Das Gremium vertrat mit einstimmigem Beschluss die Auffassung, dass durch das Vorhaben öffentliche Belange nicht berührt werden, weshalb das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Der Hähnchenmaststall, sagt Bürgermeister Bernhard Storath (CSU) auf Nachfrage dieser Zeitung, füge sich in die umgebende Bebauung ein. Das Landratsamt sei nun allein Herr des Verfahrens.
Betreiber Tobias Hagel hatte, als der das Projekt vor einiger Zeit im Bauausschuss vorstellte, von einem Tierwohlmasthähnchenstall mit Wintergarten gesprochen, der an die bestehende Hähnchenmastanlage angliedert werden soll. 45 000 Hähnchen sollen im Neubau künftig aufgezogen werden, der Stall wird damit auf insgesamt 84 500 Tiere aufgestockt.
Jetzt im Genehmigungsverfahren
Was die Erweiterung des bestehenden Hähnchenmaststalls betrifft, stelle sich der Sachstand derzeit nach Angaben des Landratsamts-Pressesprechers Helmut Kurz folgendermaßen dar: Das Vorhaben sei im förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig. Der vorliegende Genehmigungsantrag wurde mit Bekanntmachung des Landratsamts vom 10. Januar entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bekannt gemacht.
Derzeit laufe die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung der Antragsunterlagen; diese liegen bis zum 27. Februar im Landratsamt sowie beim Markt Ebensfeld aus, fährt Kurz fort. Bis einschließlich 27. März können schriftlich Einwendungen beim Landratsamt gegen das Vorhaben vorgebracht werden. Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, sei für den 30. April ein Erörterungstermin im Landratsamt anberaumt. Zudem laufe derzeit die Beteiligung der internen (z. B. Veterinärwesen) und externen (z. B. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) Fachstellen zu den Antragsunterlagen.
"Der BN ist noch in Meinungsbildung", sagt Ludwig Wendler, Vorsitzender der Ortsgruppe Ebensfeld des Bund Naturschutz. Die vor wenigen Tagen veröffentlichten Informationen habe man an die Fachabteilung Landwirtschaft des BN weitergeleitet. Wendler: "Wir warten darauf, was die sagen."