Mit Mutters Kreditkarte bestellt

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Symbolbild: Archiv
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Ein 29-Jähriger aus Altenkunstadt musste sich vor Gericht verantworten, weil er im Internet Waren geordert, aber nicht bezahlt hat.

Einen wenig überzeugenden Auftritt hatte am Dienstag ein 29-jähriger Altenkunstadter vor Gericht. Dem auf dem Bau beschäftigten Mann wurde vorgeworfen, seine eigene Mutter bestohlen zu haben. Mittels ihrer Kreditkarte beim Einkauf im Internet. Würde seine Mutter gegen ihn aussagen?

Jeans, Sneakers, Sweatshirts und weitere Dinge bestellte der Mann im Mai 2016. Gesamtwert: über 700 Euro. Immer wieder ging Richter Stefan Hoffmann auf einen Punkt ein: den, wonach die Waren bis zum heutigen Tag nicht bezahlt worden sind. Immer wieder erklärte der Endzwanziger umständlich, dass er wegen seiner offenen Bewährung nie habe etwas aufs Spiel setzen und nie jemanden habe schädigen wollen, dass er gar in Absprache mit seiner Mutter bestellt habe. Das zu glauben fiel besonders schwer, war es ja eben sie, welche den Fall zur Anzeige brachte.

"Wer sollte das alles bezahlen?", erkundigte sich Richter Hoffmann bei dem wegen Betrug angeklagten Mann. "Wir", so die Antwort. "Und warum haben Sie das nicht bezahlt?", so die Gegenfrage. Was der Angeklagte nun vortrug, waren mitunter schwer zu sortierende Sätze, ewige Einlassungen, wonach ihm bewusst gewesen sei, dass er unter Bewährung gestanden habe und schon darum keine Betrugsabsichten hegte. Mit vorheriger Absprache bei Zalando, einem Internet-Bestellservice, habe er ein Konto auf den Namen seiner Mutter eingerichtet, so der 29-Jährige weiter. "Na, so gut kann die Absprache ja nicht gewesen sein, wenn eine Strafanzeige rauskommt", konterte Hoffmann.

Ein Punkt, in dem Rechtsanwältin Anett Raumschüssel ihrem Mandanten beisprang, war der einer postalischen Erreichbarkeit. Mehrmals beteuerte ihr Mandant, nie Post von Zalando erhalten zu haben. Sie selbst, so Raumschüssel, habe auch Schwierigkeiten gehabt, ihren Mandanten auf dem Postweg zu erreichen. So sehr, dass sie ihn erst kurz vor Prozesseröffnung auf dem Flur vor Saal 14 des Amtsgerichts kennenlernen konnte. Briefe, die sie losgeschickt haben, seien mitunter als unzustellbar zurückgekommen.

Doch besonders konstruiert und nach Ausflucht klangen Beteuerungen des Angeklagten auf die Frage, ob er denn die Waren zu bezahlen imstande gewesen wäre. Hierauf antwortete der Mann mit einem Ja. Auf die dann gestellte Frage, wie viel er denn auf seinem Konto gehabt habe, erklärte der Gefragte wiederum: "Das weiß ich nicht."

Auch kam die Sprache darauf, dass die Kripo in Coburg ein Gespräch mit dem 29-Jährigen gesucht habe, er aber nach "klärendem Gespräch" mit seiner Mutter "nicht mehr nötig befand, nach Coburg zu fahren". Es wollte nur schwer etwas zusammenpassen und glaubwürdig scheinen. Und immer wieder die richterliche Frage danach, weshalb der Angeklagte noch keine Anstalten zu bezahlen unternommen habe. Erneut ein unbeholfenes Stammeln dazu, dass Betrug nicht in seiner Absicht gelegen hätte, war die Antwort.


Mutter verweigert Aussage

Am Ende konnte nur eines den Sachverhalt wirklich aufklären: die Aussage der Mutter. Würde sie eine Absprache mit ihrem Sohn bestätigen und ihn so entlasten? Sie tat es nicht, sie tat aber auch nicht das Gegenteil. Die 51-Jährige machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Was blieb, ist die Verpflichtung zu zahlen. Die besteht nach wie vor, wie Richter Hoffmann ausführlich in Erinnerung rief. "Ich glaube Ihnen so weit, dass Sie ganz schön schludrig sind in Ihren Angelegenheiten. Aber das kann Ihnen auch zum Verhängnis werden."
Rechtsanwältin Anett Raumschüssel erklärte, dass es Zalando selbst nicht um Strafe, sondern lediglich um die Begleichung der Rechnung gehe, es also keinen Grund für eine Strafverfolgung gebe.

Dass ihr Mandant Vorstrafen hat, musste seitens der Partei des Angeschuldigten eingeräumt werden. Erst im Oktober 2016 kam es in Kronach zu einem Urteil gegen ihn. Allerdings sollte sich auch erweisen, dass eine vorsätzliche Betrugstat gesamtstrafenfähig sein würde, also ohnehin unterschiedslos in das in Kronach verhängte Urteil einflösse.

Dass der 29-Jährige ums Bezahlen nicht herumkomme, machte ihm Hoffmann nun aber noch ein letztes Mal deutlich.