In dem Rechtsstreit um die Main-Floßfahrten in Lichtenfels konnte am Donnerstag in Bayreuth eine einvernehmliche Einigung erzielt werden.
Einige strittigen Punkte waren offen geblieben, als Ende August ein Vertrag zwischen dem Flößerunternehmen Göhl und dem Landratsamt geschlossen worden war. Diese Punkte sollten vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth geklärt werden. Bei dem gestrigen Termin konnte schließlich eine einvernehmliche Lösung erzielt werden, und beide Parteien erklärten das Verfahren für erledigt. Ein Urteil wurde also nicht gesprochen.
Zur Vorgeschichte: Die von dem Familienunternehmen seit rund 30 Jahren veranstalteten Floßfahrten auf dem Main hatten in der jüngeren Vergangenheit immer wieder einmal Anlass zu Beschwerden gegeben. Heuer hatte sich sogar eine Gruppe von Anliegern persönlich im Landratsamt beschwert. Wenn es auf den Flößen feuchtfröhlich zugeht, ist das kein leises Vergnügen.
Erlaubnis verlängert Als es um die Verlängerung der schifffahrtsrechtlichen Genehmigung für die nächsten fünf Jahre ging, hatte Bianca Göhl gegen einige der damit verbundenen Auflagen des Landratsamtes Klage erhoben. Sie hatte gegenüber unserer Zeitung nicht ins Detail gehen wollen, an welchen Auflagen sie sich konkret störte. Die Behörde hatte indes betont, die Auflagen orientierten sich am Schutz von Mensch und Umwelt. Deshalb wurden nicht nur Regeln für den Konsum von alkoholischen Getränken und die musikalische Untermalung aufgestellt, sondern auch festgelegt, wie viele Fahrten mit den motorisierten Flößen maximal stattfinden dürfen. Diese Vorgaben haben auch die Rücksichtnahme auf bestimmte Tierarten im Auge und sehen eine gewisse Steigerung der Anzahl der Fahrten im Jahresverlauf vor: bis maximal fünf in der Woche und zwei am Tag.
Wie im Vorfeld des gestrigen Gerichtstermines zu erfahren war, wollte die Klägerin vor allem erreichen, dass eine größere Anzahl von Fahrten pro Woche erlaubt werde. Das ist ihr nicht gelungen. Allerdings seien einige Auflagen des Genehmigungsbescheides zugunsten der Klägerin konkretisiert beziehungsweise leicht abgeändert worden, ließ Richter Michael Lorenz in seiner Eigenschaft als Pressesprecher des Verwaltungsgerichts wissen. Die Häufigkeit der Streckenkontrollen, die den Floßfahrten vorausgehen müssen, sei beispielsweise herabgesetzt worden.Dies stelle für den Betrieb eine Erleichterung dar.