Marschübung geplant: Feuerwehr Lichtenfels übt für schnellen Katastropheneinsatz

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Die Feuerwehr in Lichtenfels plant eine Marschübung mit ihrem Hilfeleistungskontingent, um im Ernstfall schnell einsatzbereit zu sein.

Die Kreisverwaltungsbehörden haben im Rahmen der länder- und staatenübergreifenden Katastrophenhilfe sowie der überregionalen Katastrophenhilfe innerhalb Bayerns Feuerwehr-Hilfeleistungskontingente aufzustellen.

Ein Feuerwehr-Hilfeleistungskontingent ist eine vorgeplante, standardisierte Zusammenstellung von Einsatzkräften, Fahrzeugen und Material, um bei Bedarf überregionale Hilfe zu leisten. Diese Kontingente ermöglichen es, schnell und wirksam auf größere Schadensereignisse zu reagieren und werden oft spezialisiert.

Die Aufstellung und Koordination erfolgt durch die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte. Soweit aus dem Landkreis Lichtenfels ein Feuerwehr-Hilfeleistungskontingent abgerufen wird, kann dies beispielsweise aufgrund einer extremen Hochwasserlage oder auch aufgrund eines Wald- oder Vegetationsbrandes notwendig sein. Die Einsatzdauer kann sich hier durchaus auch auf mehrere Tage erstrecken.

Im Landkreis Lichtenfels besteht dieses Feuerwehr-Hilfeleistungskontingent aus circa 25 Einsatzfahrzeugen besetzt mit maximal 120 Personen. Der Landkreis Lichtenfels wird im Herbst eine Aufstell- und Marschübung durchführen, bei welcher alle eingeplanten Fahrzeuge mit Einsatzkräften und Material zum Einsatz kommen.

Die Fahrzeuge des Feuerwehr-Hilfeleistungskontingents fahren in einem Verband. Dabei bilden mehrere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr einen geschlossenen Verband, der rechtlich als ein einziges Fahrzeug gilt und eine besondere Vorfahrt hat.

Ein geschlossener Verband darf deshalb komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Der geschlossene Verband darf stets zusammenbleiben.

Er muss sich als geschlossene Einheit fortbewegen können, wobei andere Verkehrsteilnehmer den Verband nicht unterbrechen dürfen, außer sie können ihn komplett überholen. Die Geschwindigkeit wird so gewählt, dass keine großen Lücken entstehen.

Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, zusätzlich kann es mit einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

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