Kellbachgrundanbindung bei Ebensfeld: Klage nach neun Jahren abgelehnt

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Die Kellbachgrundanbindung ist seit neun Jahren Streitthema zwischen dem Bund Naturschutz, dem Markt Ebensfeld, dem Freistaat Bayern und der Regierung Oberfranken. Foto: Matthias Einwag
Die Kellbachgrundanbindung ist seit neun Jahren Streitthema zwischen dem Bund Naturschutz, dem Markt Ebensfeld, dem Freistaat Bayern und der Regierung Oberfranken.  Foto: Matthias Einwag
Die geplante Neubaustrasse, Grafik: Michael Haller
Die geplante Neubaustrasse, Grafik: Michael Haller
 

Etwa neun Jahre dauerte der Streit wegen der Kellbachgrundanbindung bei Ebensfeld. Das Verwaltungsgericht Bayreuth entschied nun in beiden Fällen.

Neun Jahre wurde diskutiert, gestritten, verhandelt: Doch die Parteien Bund Naturschutz (BN), Markt Ebensfeld, Freistaat Bayern und Regierung Oberfranken können sich nicht einigen. 2008 klagt der Bund Naturschutz beim Verwaltungsgericht Bayreuth - eine Entscheidung ließ auf sich warten. Am Montag, 16. Januar, fällt das Verwaltungsgericht Bayreuth sein Urteil: Die Klagen vom Bund Naturschutz und Markt Ebensfeld werden abgelehnt. Sollten beide Parteien nicht in Revision gehen, steht dem Bau der geplanten Neubautrasse (siehe Locator) somit nichts im Weg.

Die Entscheidung enttäuscht Bürgermeister Bernhard Storath (CSU). "Das Gericht hat so entschieden, wir müssen schauen ob es Sinn macht, in Revision zu gehen. Das muss der Gemeinderat entscheiden", lautet seine Stellungnahme.


Große Enttäuschung

Auch Anton Reinhardt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lichtenfels, trifft die Entscheidung. "Wir hatten gehofft, dass das Verwaltungsgericht die offenen Fragen und die strittigen Punkte nutzt, um die schöne Landschaft im Kellbachgrund zu retten. Leider hat es diese Chance versäumt." Er bezeichnet die Entscheidung als "weiteren Tiefpunkt für den Landschaftsschutz", nach dem Bau von ICE-Trasse und A73.

Ludwig Wendler, Vorsitzender der Ortsgruppe Ebensfeld, kommentierte das Urteil wie folgt: "Unser Versuch, mit einer Klage noch zu retten, was zu retten ist, ist nun leider gescheitert." Das sei, so Wendler, die Schuld des Bürgerentscheides 2009, bei dem der Markt Ebensfeld pro Neubautrasse auftrat. Der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Bayreuth, Dietmar Lang, kennt die Hintergründe des Urteils.


Gründe gegen die Klagen

"Ist ein Grundstück von einer Neubautrasse betroffen, muss die Gemeinde im Sinne des Naturschutzes eine Ausgleichsfläche zur Verfügung stellen. Bei der Klage Gemeinde gegen Freistaat gab es keine Gründe, die dagegen sprechen, dass die Gemeinde Grundstücke zur Verfügung stellt. Das Gericht entscheidet zudem nur, ob etwas gegen einen Trasse spricht." Dies sei bei der Kellbachgrundanbindung nicht der Fall gewesen.

Auch die Entscheidung der ersten Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Schöner gegen die Klage des BN sei absehbar gewesen, sagt Lang. Gleich zwei Aspekte sprachen gegen die Klage. "Viele Argumente des Bundes hatten nichts mit der Natur zu tun oder wurden zu spät eingereicht." Denn: Bei einer Klage darf der Bund Naturschutz nur Argumente vorbringen, die sich auf die Natur beziehen. "Zu wenig Verkehr oder die Lautstärke für Patienten haben nichts mit der Natur zu tun. Die verbliebenen Argumente haben nicht gereicht", erklärt Lang.


Zweifel wurden zu spät geäußert

Schlimmer noch: Zweifel hätten bereits beim Verwaltungsverfahren der Regierung - dieses fand bereits vorher statt - erwähnt werden müssen. Doch der BN habe es versäumt seine Argumente vorzutragen, so Lang.
Nun bleibe beiden Klägern nur die Möglichkeit, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Berufung einzulegen.