Ein 26-jähriger Lichtenfelser wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Kein Bestreiten, kaum Relativierungen - im Grunde zeigte sich der Beschuldigte einsichtig und gegenüber möglichen folgenden Anfechtungen gewappnet. Zu Drogen wolle er in Zukunft nicht mehr greifen. Am Dienstag wurde am Amtsgericht zu Vergangenem Recht gesprochen.
Fragwürdige Substanzen
Im Zuge einer polizeilichen Maßnahme, so ein als Zeuge aussagender Beamter, wurde vor Zeiten eine Internetseite "ausgehoben". Auf dieser Seite konnten Menschen allerlei Substanzen bestellen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die einsetzenden Recherchen samt Aushebung von E-Mail-Konten brachten die Beamten auf die Spur eines 26-jährigen Lichtenfelser Bestellers, inklusive Durchsuchungsbeschluss.
Laut Anklageschrift soll der Mann zwischen Mai und September 2013 gar 23 Mal geordert haben, überwiegend Cannabisprodukte bis zu zehn Gramm.
Aber: "Der Geschmack war schlecht, Wirkung nicht vorhanden", so der Angeklagte. Dieser Aussage hielt das Gericht zugute, dass es sich womöglich nicht um "reine Ware" gehandelt haben könnte. Auch die zeitliche Nähe mancher Bestellung sollte eine neue Beurteilung erfahren und als eine Bestellung gewertet werden. So blieben von 23 einzelnen Nachfragen noch 15 zur Anklage übrig.
Mit "Arbeit, Wechselschichten und Stress, am nächsten Tag wieder um 6 Uhr aufstehen, Schlafprobleme - damit hat alles angefangen", erklärte der Angeklagte seine Flucht zu Cannabis. Als typischen Cannabis- und Haschischkonsumenten lernte das Gericht den Mann nicht kennen. Vielmehr handelt es sich um eine Person, die einen geradlinigen Weg ging: Schule - Ausbildung - Abschlüsse - Fachabitur. Aber auch Letzteres habe "Stress gemacht", weshalb zu Gras und Sonstigem gegriffen wurde.
Auch Hasch habe er bestellt, aber das sei zum Kakaomachen genutzt oder in Plätzchen verbacken worden.
Auch die Mutter des Beschuldigten wurde von Richter Stefan Hoffmann vernommen. Dabei stellte sich heraus, dass sie zumindest vom Konsum ihres Sohnes gewusst habe. Auf ihr Nachfragen hin, habe sie zu hören bekommen, dass zum "Stressabbau" konsumiert würde. Abgesehen vom Verbrauch warf sich für die Staatsanwaltschaft eine zweite Frage auf: Könnte mit den bestellten Mengen auch Handel betrieben worden sein? Eben diese Mengen hätten ihn am ausschließlichen Konsum "schon zweifeln lassen", so Staatsanwalt Christian Pfab. Eben darum regte erb an, "es mit einer Geldstrafe nicht getan" lassen zu sein und plädierte in dem Fall des bislang völlig unbescholtenen jungen Mannes auf eine Freiheitsstrafe, wenn auch zur Bewährung.
Acht Monate sollte diese währen und eine Geldauflage von 4000 Euro nach sich ziehen.
"Er soll spüren, dass er verurteilt worden ist", so Pfab. In dem Urteil, das wegen vorsätzlichem Erwerb von Betäubungsmitteln durch Hoffmann gesprochen wurde, lautete die Strafe auf sechs Monate Haft auf Bewährung, bei einer dreijährigen Bewährungszeit und der Zahlung von 3000 Euro Geldauflage.
Zudem wird der verurteilte Lichtenfelser ein Jahr unter Bewährungsaufsicht gestellt sein. Ein Rückfall in Drogenmissbrauch sei laut dem 26-Jährigen, der eine weitere Ausbildung anstrebe, nicht mehr zu befürchten: "Ich hab' jetzt normale Arbeitszeiten - da brauch' ich das nicht mehr."