In Lichtenfels darf nur noch mit Plakette plakatiert werden

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Im kommenden Jahr führt die Stadt Lichtenfels eine Plakette für Plakate ein, um so dem Wildwuchs unangemeldeter Plakate entgegenzuwirken. Foto: Thomas Heuchling
Im kommenden Jahr führt die Stadt Lichtenfels eine Plakette für Plakate ein, um so dem Wildwuchs unangemeldeter Plakate entgegenzuwirken.   Foto: Thomas Heuchling

In Lichtenfels gibt es im kommenden Jahr neue Regeln für das Plakatieren. Veranstalter begrüßen die neue Richtlinie. Bei Gebühren und Vorgaben gibt es in den Kommunen jedoch große Unterschiede. Auch soziale Netzwerke werden zunehmend plakatiert.

Plakate verkünden Konzerte, Märkte oder die nächste Party. Doch in einigen Gemeinden greift der Wildwuchs von unangemeldeten Plakaten um sich - so auch in Lichtenfels. Dort hat Ende November der Bauausschuss der Stadt eine neue Richtlinie beschlossen, die zum 1. Januar in Kraft treten soll.

Neu ist, dass mit der Ausgabe einer Plakatier-Genehmigung eine Kaution von 100 Euro gezahlt werden muss. "Das Geld gibt es wieder zurück, wenn die Plakate, inklusive der Anbringvorrichtung, ordnungsgemäß abgebaut wurden", erklärt Günther Lorenz, Leiter der Bauverwaltung. Zudem zahlen Vereine eine Gebühr von 15 und gewerbliche Veranstalter von 25 Euro. Damit erkennbar ist, wer seine Plakate vorschriftsmäßig angemeldet hat, gibt es im neuen Jahr eine Plakette.
Entdecken die Bauhofmitarbeiter Werbetafeln ohne das "Pickerl", dann seien sie angehalten die Plakate zu entfernen, erklärt Lorenz.

Aber was ist mit der Familie, die ihre entlaufende Katze sucht, muss die etwa auch Gebühr und Kaution zahlen? Von Fingerspitzengefühl der Verwaltung bei Privataufrufen, wie der entlaufenden Katze, sprach Bürgermeister Andreas Hügerich (SPD) in der Bauausschuss-Sitzung Ende November.

Durch Anregung der Aufsteller

Haustiere sucht Birgit Fuhrmann nicht. Sie arbeitet beim Lichtenfelser Sport- und Konzertveranstalter cfb-events und ist froh über die neuen Vorschriften. An deren Entstehen die Firma nicht ganz unbeteiligt ist: "Wir haben die neue Regel mit angeregt und hatten ein Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Leiter der Bauverwaltung", sagt Fuhrmann. Es gebe einfach zu viel wild aufgestellte Plakate in Lichtenfels.

Zu wenig Platz für zu viele Plakate

Dadurch entstehen zwei Nachteile für Veranstalter oder Firmen, die ihre Plakate anmelden, erklärt Fuhrmann. Zum einen sparen sich die Wildaufsteller die Kosten und haben dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Zum anderen gebe es zu wenig Platz, weil unangemeldete Plakate oft nicht abgehängt werden und somit die Straßenlaternen oder andere Orte blockieren. "Wir sind froh über die neue Verordnung. Es sollte gleiches Recht für alle gelten", sagt Fuhrmann und fügt an: In vielen anderen Kommunen gebe es schon länger solche kleinen Plaketten, zum Beispiel in Burgkunstadt.

Dies bestätigt Hilmar Fuß von der örtlichen Bauverwaltung. Seit einigen Jahren arbeite man schon mit einem kleinen Aufkleber. Darauf stehe ein Zeitraum, für den die Plakate angemeldet sind. "Wir haben weniger Probleme mit wild aufgestellten Plakaten", sagt Fuß. In Burgkunstadt erhebt die Stadtverwaltung eine Pauschalgebühr von zehn Euro - und pro Plakat und Woche jeweils weitere zwei Euro, erklärt Fuß.

Da sieht es in Bad Staffelstein anders aus. Hier halte sich zwar das unangemeldete Aufhängen von Plakaten in Grenzen, aber eine Plakette auf den Werbetafeln oder eine Kaution - wie künftig in Lichtenfels - gebe es nicht, sagt Wolfgang Büttner von der Stadtverwaltung. Eine Gebühr von 25 oder 50 Euro werde jedoch erhoben. Vereine, die ein Jubiläum ankündigen wollen oder Veranstaltungen bekanntgeben, deren Erlös einem guten Zweck dient, zahlen die niedrigere Gebühr.

Verbotszonen für das Plakatieren sind die Altstadt, der Kurbereich und die Straße zur Obermain-Therme. Bei Außenterminen haben Büttner und seine Kollegin immer einen Blick auf die Werbetafeln am Straßenrand: "Entdecken wir ein unangemeldetes Plakat, dann nehmen wir mit dem Veranstalter Kontakt auf oder nehmen es ab."

Facebook als Alternative

Christian Vogel, der Geschäftsführer vom "Formula Inn" in Bad Staffelstein, ist von der Neuregelung in Lichtenfels weniger stark betroffen. Er plakatiert hauptsächlich in den Straßen von Bad Staffelstein und nur bei größeren Sonderveranstaltungen in der Kreisstadt. Dennoch begrüßt er die Neuregelung: "Jeder muss das Geld für Plakate investieren. Wenn zu viele unangemeldet plakatieren, dann entsteht für die Leute, die Geld bezahlen, ein Nachteil." Ansonsten nutzt der Geschäftsführer das soziale Netzwerk Facebook. Dort kann der Nutzer seine Beiträge auch kostenpflichtig bewerben, um mehr Menschen zu erreichen. "Bei Facebook Werbung zu machen ist einfach zielgruppenorientierter", sagt Vogel. Dort erreiche er für wenig Geld genau die Menschen, die er mit einer Veranstaltung ansprechen will.


Grundregeln zum Plakatieren

Regeln Jeder Verein und Bürger oder jede Firma kann in einer Kommune Plakate aufhängen. Voraussetzung ist, dass das Plakatieren bei der Verwaltung angemeldet ist und die entsprechende Verordnung beachtet wird. Die Motivwahl darf nicht gegen Gesetze verstoßen.