Im Wodkanebel dem Nachbarn in Redwitz eine Bierflasche über den Kopf gezogen

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Einen Fall von gefährlicher Körperverlertzung verhandelte das Amtsgericht Lichtenfels.
Einen Fall von gefährlicher Körperverlertzung verhandelte das Amtsgericht Lichtenfels.

"Komm' doch mal rüber", sang Juliane Werding in den 70er-Jahren im Schlager. Komm' doch mal runter, rief am 25. Juli im Raum Redwitz ein Schläger. Warum er das tat, habe er nicht gewusst. Zudem war ihm sein Opfer reichlich unbekannt. Gestern erging am Amtsgericht eine vergleichsweise milde Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 28-Jährigen.

"Wir hatten Holz geholt und dabei eine Flasche Wodka getrunken", so der Angeklagte aus dem Raum Redwitz zu seinem Tageszustand vor der Tat. Dieser Zustand dürfte sich noch verschärft haben, da beim Einladen des Holzes die zweite Flasche Wodka geteilt wurde. Was den bislang unbescholtenen Mann aber am 25. Juli schreiend unter das Fenster der Nachbarn seiner Lebensgefährtin trieb, dürfte in einem angedeuteten tradierten Nachbarschaftsstreit zwischen Nachbar und Lebensgefährtin liegen. "Er war bei uns in der Einfahrt gestanden und hat gewettert", erinnerte sich der 41-jährige Adressat der Schimpfkanonaden, ein dem Angetrunkenen persönlich vollkommen fremder Mann. Dieser ging nach unten und dann wurde ihm gesagt, dass er "eine geben" solle. Diese Einladung zum Prügeln schlug der Nachbar jedoch aus, sprach stattdessen aber selbst eine Einladung aus.


Rücklings über die Mauer

Die nahm sein Gegenüber umgehend an und schlug dabei mit einer Bierflasche auf den Kopf des 41-Jährigen. Das Tun zeitigte Schnittverletzungen, die geklammert werden mussten. "Wäre das mit einem Maßkrug passiert, sprächen wir von versuchtem Totschlag", erklärte Richter Christoph Lehmann den Ernst der Lage. Im Gerichtssaal gingen die beiden Männer unbefangen miteinander um, beinahe schien es, als habe das Opfer Verständnis für Aussetzer unter Alkoholeinfluss, während der Angeklagte ohnehin den Drang verspürte, sich zu entschuldigen. Aus dem Schlag ergab sich damals ein Gerangel, bei dem die beiden Männer rücklings über eine Mauer fielen und letztlich sollte der 41-Jährige die Oberhand behalten, als er sich blutend so auf den Schläger setzen konnte, dass dieser aus der Rage kam. Dann machte sich dieser davon und wurde anderntags im Haus der Nachbarin von der Polizei gestellt. Die war lediglich auf der Suche nach einem möglichen Zeugen und entnahm den Worten des zur Tatzeit mit 2,1 Promille volltrunkenen Mannes, dass er mit dem Vorfall zu tun hatte. "Er war verbal recht aufbrausend und zeigte uns nicht seinen Ausweis", so eine ermittelnde Polizistin.
Die Eindeutigkeit der Zeugenaussagen und das Eingeständnis des 28-jährigen Arbeiters ersparten dem Gericht weitere Zeugenvernehmungen. Das Motiv blieb im Dunkel und bleibt im Alkohol zu vermuten. "Der wusste nicht mehr, was er tat", so ein Fazit der Frau seines Opfers. Ein Umstand, der dem Täter noch etwas zugute kommen sollte.
Sieben Monate Haft auf Bewährung und eine Bewährungsauflage in Höhe von 1000 Euro, forderte Staatsanwalt Stefan Jäger. Mit der Verhängung von sechs Monaten auf Bewährung bei gleichbleibender Bewährungsauflage blieb der Urteilsspruch am unteren Strafrahmen.