Ein 72-jähriger Lichtenfelser musste sich vor dem Amtsgericht wegen räuberischer Erpressung verantworten. Dieser Vorwurf wurde nicht aufrecht erhalten. Dennoch muss der Rentner 4050 Euro Strafe zahlen, weil er einer Frau verbal drohte.
Am 10. Januar 2013 hinterließ ein Lichtenfelser in den späten Abendstunden eine deutliche Botschaft auf dem Anrufbeantworter einer Frau aus Lichtenfels, mit der er Urlaube verbringen wollte und eine Beziehung pflegte. Als der Sohn dieser Frau den Anrufbeantworter abhörte, schlug ihm diese Botschaft entgegen: "Falls ich kein Geld von Dir bekomme, bring ich Dich um!" Ein Fall von räuberischer Erpressung, wie die Staatsanwaltschaft befand. Am Mittwoch wurde darüber im Amtsgericht verhandelt.
Der 72-jährige Rentner schien nicht ganz unzufrieden. Als er nach dem Urteilsspruch auf dem Gang des Amtsgerichts stand, lächelte er kurz. Immerhin rückte das Schöffengericht vom Vorwurf einer räuberischen Erpressung zugunsten einer Nötigung ab, was sich entscheidend auf das Strafmaß auswirkte.
Dadurch kam der Lichtenfelser Rentner mit einer Geldstrafe davon, die allerdings nicht unbeträchtlich ist: 4050 Euro.
Das ist der Preis für den Schrecken und die Angst, die er bei der 52-jährigen Lichtenfelserin und deren Sohn ausgelöst hatte, als er ihr auf Band sprach, dass er "ernst mache", dass sie sich "darauf verlassen" könne und dass in den "nächsten ein, zwei Tagen ein Ende" wäre.
Gutes Geld hinterher geworfen Im Grunde warf der Rentner durch sein Verhalten dem schlechten Geld noch gutes hinterher, wie Richter Thomas Pohl es ausdrückte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner keinen Anspruch mehr auf Geld hatte, das er zuvor der 52-Jährigen geschenkt hatte. Mitte Februar 2011 hatte der Mann 110 000 Euro auf das Sparbuch der Frau eingezahlt, das er ihr angelegt hatte. Diesem Verhalten ging eine Angst voraus, die der Diabetiker um sein Leben hatte, da er wegen gesundheitlicher Probleme fürchtete, nicht mehr lange am Leben zu bleiben.
So wollte er der Frau, die seinen Haushalt führte, gelegentlich bei ihm übernachtete und gemeinsame Urlaube plante, etwas hinterlassen.
Als der Lichtenfelser jedoch gesünder als erwartet vom Krankenhaus heimkehrte, begann er damit, nach seinem Geld zu rufen. "Ich schwör dir des!", war eine bedrohliche Bekräftigung einer auf Band aufbewahrten Tatabsicht.
Geschenkt ist geschenkt, entschied das Gericht, und so muss der Rentner mit 4050 Euro noch weiteres Geld in den Wind schreiben.
Drohung unter Alkoholeinfluss Rechtsanwalt Bernd Legal vertrat die Ansicht, wonach die Alkoholisierung des aufgebrachten Anrufers an jenem Januartag einen Teil der Schuld ausmachte. In seinem Rechenexempel kam er auf drei Promille, die sein Mandant zum Zeitpunkt des Anrufs intus gehabt haben dürfte.
Der Mann sei nicht belangbar und von der Absicht einer ehrlichen Bedrohung freizusprechen, so Legals Fazit.
Tatsächlich hätte der Lichtenfelser Rentner keine guten Chancen, sein Geld wiederzusehen. Selbst wenn ihm das zustünde. Die 52-Jährige hatte die 110 000 Euro nach und nach verbraucht. Die derzeitige Restsumme ist allenfalls dreistellig. Von einer fünfstelligen Ausgabe dürfte der Angeklagte lange vor seinem Anruf gewusst haben, weshalb Staatsanwältin Susanne Heppel ihm nicht abnahm, dass er mit der Empfängerin die Vereinbarung getroffen habe, dass sie ihm, falls er den Krankenhausaufenthalt überlebt, sein Geld wieder zukommen lasse.
"Die Frau hatte ein Auto gekauft. Ein normaler Mensch hätte Geld zu diesem Zeitpunkt zurückgefordert", so Staatsanwältin Heppel. Sie ging davon aus, dass "er in der Beziehung spendabel war, und als diese zu Ende ging, die große Reue kam". Der Vorwurf einer räuberischen Erpressung jedenfalls blieb am Ende des Prozesses nicht aufrecht erhalten.