Die Modellflieger wollen bei Zeublitz ihrem Hobby nachgehen. Anlieger Jäger und Kommunalverwaltung stört das. Jetzt soll der Petitionsausschuss des Landtags über de Nutzungspläne entscheiden.
Über das umstrittene Baurecht für das Fluggelände der Modellfluggruppe Phoenix und einen beantragten Schutzzaun informierte sich der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags bei einem Ortstermin in Zeublitz.
Vertreter von Ämtern, Behörden, der Modellflieger und die betroffene Einwohner hatten sich ebenfalls eingefunden. Bei diesem Ortstermin werde keine Entscheidung über die Petition des Vereins getroffen, erklärte Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld (SPD) im Beisein ihres Kollegen Jürgen Baumgärtner (CSU).
Nachdem die Zufahrt zu dem Grundstück durch eine Verwaltungsgerichtsentscheidung genehmigt wurde, gehe es in der Petition der Modellfluggruppe um das Baurecht für einen 50 Meter langen und 2,5 Meter hohen Zaun, der erforderlich ist, wenn Modelle bis zu 25 Kilo geflogen werden sollen.
Die beiden Abgeordneten erläuterten die bisherigen Entscheidungen.
Jürgen Christ, der Vorsitzende des Modellfluggruppe Phoenix, gab zu bedenken, dass der Verein lange suchen musste, um ein geeignetes Gelände zu finden. Er und seine Sportkollegen erläuterten die Gründe für einen Schutzzaun und versuchten, Befürchtungen der Anlieger zu zerstreuen. So sorge ein sogenannter Lärmpass für Flugzeugmodelle dafür, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten würden. Außerdem sei die Lautstärke der Motoren von Modellen bis zu fünf Kilo und bis zu 25 Kilo etwa gleich. Zudem gebe auch auf allen Sport- und Spielplätzen eine gewisse Lärmbelästigungen.
Andererseits baten sie die Jugendarbeit ihres Vereins zu berücksichtigen. Der Anwalt des Modellflugverbands, Carl Sonnenschein, und Sachverständiger Richard Fehr würdigten die Situation rechtlich.
Vertreter der Obersten Baubehörde in München und des Landratsamts Lichtenfels verwiesen darauf, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde Altenkunstadt liege, die dieses Baurecht wegen erheblicher Bedenken nicht befürworte habe.
Außerdem widerspreche es den Festsetzungen des Flächennutzungsplans. Diese Planungshoheit der Kommune habe auch das Landratsamt in Lichtenfels zu respektieren, so Oberregierungsrat Fleischmann und Otto Betz vom Kreisbauamt. Während Biedefeld die Möglichkeit sieht, dass die SPD der Petition stattgeben könnte, lehnt Baumgärtner das ab.
Die vorgeschriebenen Lärm-Grenzwerte für Modelle bis 25 kg sind nicht "in etwa gleich" den der Modellen bis 5 kg, wie hier berichtet wird. Sie sind exakt die selben. Diese Tatsache müsste inzwischen wirklich jedem bekannt sein...
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften beträgt schließlich auch nicht "in etwa" 50 km/h.