Das Nummernschild im Visier

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Seit 20 Jahren bedient Helmut Peschel die Laserpistole. Dabei visiert er immer das Nummernschild an. Fotos: Sarah Stieranka
Seit 20 Jahren bedient Helmut Peschel die Laserpistole. Dabei visiert er immer das Nummernschild an.  Fotos: Sarah Stieranka
Jürgen Krämer, Foto: Sarah Stieranka
Jürgen Krämer, Foto: Sarah Stieranka
 

Vor 60 Jahren wurde der erste Blitzer auf Deutschlands Straßen eingesetzt. Nun räumt die Polizei Lichtenfels mit Vorurteilen auf und erklärt die Details.

Eine gemütliche Autofahrt, das Radio spielt den Lieblingssong, plötzlich ein rotes Licht. Ein Blitz, es folgt der Blick auf den Tacho: Wie schnell war ich? Eine Situation, die wahrscheinlich jeder Autofahrer schon einmal erlebt hat. Er wird verflucht, er wird gehasst: der Blitzer. Dabei hat er seit 60 Jahren nur ein Ziel: Deutschlands Straßen sicherer zu machen.

Bayernweit sind keine festen Blitzer installiert. Die Polizei möchte flexibel bleiben. Lediglich drei Versuchsprojekte laufen derzeit. Doch die Polizei Lichtenfels hält an ihrer Laserpistole fest - "gute Handwerksarbeit" eben, sagt Helmut Peschel von der Verfügungsgruppe.


Gerät kostet rund 5000 Euro

Seit 20 Jahren bedient er die Laserpistole, bei der ein Lasermessstrahl ausgestoßen wird. Aus der reflektierten Menge des Lasers und dem Zeitunterschied errechnet das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Dabei zielt Peschel auf das Nummernschild, um ein gutes Reflexionsergebnis zu erhalten.

Im Landkreis Lichtenfels gibt es zwei Laserpistolen, die zweite wird von der Polizeistation Bad Staffelstein eingesetzt. Ein Gerät kostet zwischen 4500 und 5000 Euro, ein Großgerät dagegen, das auf dem Auto befestigt wird, um die 80 000 Euro - exklusive dem Auto.

Obwohl die Laserpistole viel kostengünstiger ist, rentiere sich keine zweite in Lichtenfels, sagt Peschel. "Wir können jetzt schon nur ein- bis zweimal die Woche Polizisten einsetzen. Unser Personal hat viele andere Aufgaben, um die es sich kümmern muss." Mit dabei: Die Kontrolle des Schwerlastverkehrs, des ruhenden Verkehrs und der Fahrzeugtechnik.

143 Stunden waren die Laserpistolen aus Bad Staffelstein und Lichtenfels im vergangenen Jahr im Einsatz. Grenzenlos ist die Technik aber nicht. Die Sichtweite beträgt 30 bis 1000 Meter, erträgliche Außentemperaturen sind bis minus zehn und plus 40 Grad. Doch solche Extreme erlebte Peschel bis jetzt noch nie, denn: "Mir würde bei solchen Temperaturen nicht einfallen, mich raus zu stellen", sagt er lachend.

Wo die Beamten messen, wird ihnen übrigens vorgegeben. 20 Prozent sind geforderte Stellen der Kommunalpolitiker, 80 Prozent werden von einem Computer errechnet. "Der Computer schaut, wo es zu Unfallhäufungen aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit kommt", erklärt Jürgen Krämer, Sachbearbeiter Verkehr, den Prozess. An Gefahrenstellen werde unter anderem von der Verkehrswacht mit Schildern gemessen, die sich meist bei der Ortseinfahrt befinden und dem Autofahrer die Geschwindigkeit anzeigen. Für den Fahrer gibt es dann lachende oder traurige Smileys.


Gleichbehandlungs-Grundsatz

Und auch mit einem zweiten Vorurteil räumen die Polizisten auf. Warum werden für Geschwindigkeitskontrollen manchmal vier Beamte benötigt? "Wir machen das bei Stellen mit einem hohen Verkehrsaufkommen. Nach dem Gleichbehandlungs-Grundsatz: Wir möchten nicht nur alle 15 Minuten jemanden anhalten, sondern jeden beanstanden." Auch wenn die meisten Autofahrer ihre Schuld einsehen, gibt es auch Negativbeispiele. "Es wird uns dann vorgeworfen, dass der Beamte die Laserpistole nicht richtig bedient hat oder das Gerät fehlerhaft ist", erklärt Krämer.

Peschel erinnert sich lieber an die schönen Erlebnisse. "Eine Geschichte war putzig. Eine Frau ist gefahren und ihr Mann saß daneben. Er meinte dann zu seiner Frau: Gibt mir den Schlüssel. Ich kenn dich schon, du fährst immer zu schnell."

Dank modernster Technik kann Helmut Peschel den Großteil der Autofahrer gleich anhalten.
Früher war alles komplizierter. Mit Stoppuhren maßen zwei Beamte die Differenz zwischen Anfangs- und Endpunkt. Da ging die Auswertung nicht so schnell von der Hand.


Das Bußgeld:

Szenarien
Die Höhe der Strafe berechnet die Polizei mit einem Bußgeldkatalog. Dabei werden sechs Szenarien unterschieden: innerorts, außerorts, Pkw oder Lkw, Gefahrguttransport oder Bus, besetzt und leer.

Strafe Die Höhe der Strafe schwankt zwischen zehn und 760 Euro. Extremfall: Ein Gefahrguttransporter oder vollbesetzer Omnibus fährt in einer 30er-Zone mit 100 km/h.

Außnahme Außnahmen werden nur im Extremfall gemacht und selbst da schätzt die Polizei ab, ob noch ein Krankenwagen gerufen werden konnte.