Bußgeldverfahren: Verbotsschild gilt

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Dieses Schild verbietet der Modellfluggruppe Phönix, den Weg zum Flugübungsplatz mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Foto: Gerda Völk
Dieses Schild verbietet der Modellfluggruppe Phönix, den Weg zum Flugübungsplatz mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Foto: Gerda Völk

Der Kassierer der Modellfluggruppe Phönix Lichtenfels zog seinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zurück. Er war im Juni angezeigt worden, weil er den Zufahrtsweg zum Flugübungsplatz des Vereins mit seinem Auto befahren hatte.

"Solange das Schild da steht, solange gilt das Schild." Es war eine klare Aussage, die Richter Armin Wagner im Verlauf der Verhandlung am Montag vor dem Lichtenfelser Amtsgericht mehr als einmal wiederholte. Bei dem besagten Schild handelt es sich um das Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten", mit dem Zusatz "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei". Es steht am Zufahrtsweg zum Flugübungsplatz der Modellfluggruppe Phönix Lichtenfels e.V. zwischen Wolfsloch und Zeublitz.

Aktuell besitzt die Modellfluggruppe kein Recht, die öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemeinde Hochstadt als Zufahrt zu ihrem Flugübungsplatz auf Altenkunstadter Gemeindegebiet zu nutzen. Ein Thema, das schon mehrfach die Gerichte beschäftigte.

Im Juni war es zu einer Anzeige gegen den Kassierer des Vereins gekommen, der den Weg mit seinem Auto befahren hatte. Gegen den Bescheid zur Zahlung eines Bußgeld es von 20 Euro hatte das Vereinsmitglied dann Einspruch eingelegt.

Die grundsätzliche Frage

Zur Verhandlung ist rund ein Dutzend Mitglieder erschienen. Für den Vorsitzenden des Vereins, Jürgen Christ, geht es auch um die grundsätzliche Frage, ob ein Modellfluggelände über öffentliche Straßen angefahren werden darf. "Der Gesetzgeber fordert es im Außenbereich", sagt Christ. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München, ob der Verein das Recht zum Befahren des Weges hat, soll noch vor Weihnachten fallen.

Richter Armin Wagner möchte die Angelegenheit als Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verstanden wissen, und nicht als Pilotverfahren in grundsätzlichen Fragen. Er weist auf die Gültigkeit des Verkehrszeichens hin, und darauf, dass die Geschichte des Modellflugplatzes nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun habe. "Sie dürfen solange nicht reinfahren, wie dort ein Verkehrsschild steht", muss sich der Kassierer sagen lassen. Auch die Frage, ob besagtes Verkehrszeichen möglicherweise nichtig sei, verneint Wagner. Sonst könnte man an jeder Ampel die gleiche Frage diskutieren.

Letztlich zog der Kassierer seinen Einspruch zurück. Nicht nur die Mitglieder, sondern auch Rechtsanwalt Carl Sonnenschein, Anwalt des Deutschen Modellflieger-Verbandes, hätte sich etwas anderes erwartet. "Weil der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird, dass der Verein im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes den Weg befahren darf", erklärt der Anwalt auf Nachfrage. Vor diesem Hintergrund hätte er es erwartet, dass der Richter dies berücksichtigt, sagt Sonnenschein.

Mit dieser Entscheidung müsste dann das Landratsamt das Schild entsprechend ändern. Für den Kassierer des Vereins ist die Sache indes beendet: "Die 20 Euro werde ich überweisen", sagt er.