Bauausschuss macht nicht alle Bauherren glücklich

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Jürgen Dinkel hat die Genehmigung für seine Terrasse nachträglich erhalten - die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen, sollen aber noch markiert werden. Foto: Monika Schütz
Jürgen Dinkel hat die Genehmigung für seine Terrasse nachträglich erhalten - die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen, sollen aber noch markiert werden. Foto: Monika Schütz

Rund 20 Tagesordnungspunkte von der Schafhaltung bis zum Aufstellen eines mehr als zwölf Meter hohen Werbelogos beschäftigten den Bauausschuss am Dienstag. Nicht allen konnte zugestimmt werden.

Das erste "Nein" gab es für ALDI Süd: Die Firma möchte ein Werbelogo mit einer Gesamthöhe von 12,61 Metern errichten, doppelseitig beleuchtet. In diesem Bereich am Ortsrand hat die Stadt aber als Höchstgrenze 8,50 Meter vorgegeben, daran orientierten sich auch die beiden benachbarten Tankstellen und der Drogerie Markt. So bleibt es auch für ALDI bei 8,50 Meter (Beschluss einstimmig).

Genehmigungen für Bauwerber

Genehmigt wurden die Bauanträge von Nikolaus Gunzelmann, der sein Dachgeschoss ausbauen und zwei Dachgauben errichten will, ebenso der Bauantrag von Gerald Raufuss, der in Stublang ein Wohnhaus mit Fertigteilgaragen errichten will.

Auch der nächste Punkt war ein Stublanger Anliegen: Gastwirt Jürgen Dinkel beantragte den Anbau einer Terrasse. "Es ist so, dass dieses Bauvorhaben letztendlich durchgeführt wurde ohne Bauanträge. Jetzt ist der Bauwerber vom Landratsamt aufgefordert worden, einen Bauantrag nachzureichen. Hier stimmt die Reihenfolge nicht", erklärte Bürgermeister Jürgen Kohmann den Sachverhalt. Genehmigt wurde der Antrag also nachträglich, allerdings soll Jürgen Dinkel seine benötigten 71 Gesamt-Stellplätze markieren, damit sie optimal von den Gästen genutzt werden können.

Gute Kompromisse und Absagen

Auch der nächste Tagesordnungspunkt in Lautergrund gab Gesprächsbedarf, aber bereits im Vorfeld, und führte zu einem guten Kompromiss von Stadt und Bauwerber. Herr Duschek aus Ebersdorf möchte im Frauendorfer Neubaugebiet, St.-Aegidius-Straße 5 und 7, ein Wohnhaus mit Garage errichten. Das darf er, denn für Firstrichtung, Gaubenbreite und Dachneigung erhielt er eine Befreiung der Festsetzungen.

Ein klares "Nein" gab es jedoch für Alfons und Michaela Fischer aus Oberwallenstadt. Sie möchten in der Gemarkung Uetzing auf Fl.Nr. 593 eine Scheune errichten und eine Einzäunung. Hier im Außenbereich soll dann eine Schafzucht auf rund 3800 Quadratmeter entstehen. "Einst wurde das als Wochenendgrundstück mit Quelle verkauft", so Stadtrat Josef Weis.

Auch ein Nachweis einer Privilegierung liegt dem Gremium noch nicht vor. Wird der nachgereicht, wird es einen Ortstermin geben. An diesem Dienstag jedoch wurde einstimmig abgelehnt.

Freiflächenanlage für Ebensfeld

Als Nachbar der Marktgemeinde Ebensfeld war die Stadt Bad Staffelstein im nächsten Punkt gefragt. Die Ebensfelder haben einen Bebauungsplan im Bereich Unterneuses Fl. Nn. 93 und 95 aufgestellt mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans.

Hier soll eine circa 7000 Quadrtmeter große Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden, die an der gemeinsamen Grenze beider Gemeinden liegen soll. Das dürfen sie machen, entschieden die Räte mehrheitlich, mit "Nein" stimmten Stadträtin Bärbel Köcheler und Josef Weis.

In Püchitz möchten Georg und Stefanie Geuß ein Wohnhaus mit Doppelgaragen bauen. Das dürfen sie, stimmte das Gremium einstimmig, empfiehlt aber, einen Schutz gegen das Oberflächenwasser von den unbebauten Nachbargrundstücken bei Starkregen mit zu überdenken.

Wohnhaus im Hochwassergebiet

Wasser war auch der Knackpunkt im nächsten Bauantrag. Hier in Schönbrunn, Burgstraße, wurde schon seit längerem verhandelt und diskutiert. Der Antrag von Natascha Schrenker und Michael Rauh, hier im Überschwemmungsgebiet des Maines ein Wohnhaus mit Doppelgarage zu errichten, ging jetzt vor das Verwaltungsgericht. Dort wurde nun festgelegt, in welchem Baufenster das Vorhaben zulässig ist. Eine Auffüllung auf dem Grundstück müsse auf das Nötigste beschränkt werden. "Hier ist auch das Wasserwirtschaftsamt mit eingeschaltet", informierte Bürgermeister Kohmann. Es muss jeder wissen, was er macht", runzelte Dieter Leicht die Stirn, gab aber dann, wie alle anderen Räte auch, sein Ja-Wort.

Ortstermin bringt Entscheidung

Eine weitere Entscheidung wurde zunächst abgelehnt: der Antrag auf Vorbescheid von Christian und Stephan Neupert über die Bebaubarkeit des Grundstückes Fl.Nr. 655/ 2, Gemarkung Schwabthal. Das besagte Grundstück liegt in der Nähe der Marienkapelle in Kaider und soll erst bei einem Ortstermin angesehen werden.