In Oberfranken hat ein Mann am Samstag eine Anzeige erhalten, weil er beim Einkaufen die geltenden Corona-Bestimmungen missachtet hat. Der Anlass: Nachdem er keinen Mundschutz dabei hatte, wollte der 58-Jährige ein Geschäft mit hochgezogenem Rollkragenpullover betreten.
                           
          
           
   
          Ein Rollkragen taugt offenbar nicht als Mundschutz. Diese Erfahrung hat ein Mann in Bad Staffelstein (Landkreis Lichtenfels) am Samstag (02.05.2020) gemacht, wie die Polizei Bad Staffelstein mitteilt. 
       
 Am Samstagmittag wollte der 58-Jährige in einen Getränkemarkt in Bad Staffelstein. Hierbei vergaß er den ordnungsgemäßen Mund-Nasen-Schutz, weswegen er beim Betreten provisorisch seinen Rollkragenpullover hochzog. Sie haben noch keinen Mundschutz?  inFranken.de liefert Ihnen einen Überblick und zeigt, wo man jetzt noch online Masken kaufen kann.
 Bad Staffelstein: Rollkragen rutscht im Getränkemarkt nach unten - Anzeige
 Im Markt rutsche der Rollkragen dann nach unten und der Mund-Nasen-Bereich war völlig frei. Aufgrund der Nichtbeachtung der vorgegebenen Schutzvorschrift erhält er nun einen Anzeige.
 
	
 Wie die Polizei weiter berichtet, sei bereits am Donnerstagnachmittag eine 60-Jährige in einem Einkaufsmarkt in der Lichtenfelser Straße in Bad Staffelstein ohne den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz unterwegs gewesen. Sie erhält ebenfalls eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Mundschutz selber nähen - hier geht's zur Anleitung.
     
Der Kragen ist nicht besser und nicht schlechter als ein Schal oder selbstgebastelte Mundschütze. Eine gesetzliche Grundlage dagegen existiert nicht = die Polizei hat wohl rechtswidrig kassiert, sofern Mund und Nase bedeckt waren. Ich habe heut auch von einem Fall aus dem Bekanntenkreis gehört, dort wurde jemand VOR der Metzgerei in Abstand in der Schlange ohne Maske stehend angetroffen und 150€ erleichtert ohne jede Rechtsgrundlage, denn die Maskenpflicht gilt nur im Geschäft, nicht davor. Ich hätte mich bei entsprechender verfügbarer Zeit lieber abführen lassen und dann geklagt. Schluss mit dieser Polizeiwillkür. Lieber Dienstherr, erklären den Politisten mal genau, was sie ahnden dürfen und was ok ist. Und überlasse die Entscheidung es ihrem "Ermessen", das hat noch nie geklappt.
Es wird Zeit für klare und harte Worte:
Das ist doch vollkommen und absolut geisteskrank! Dieses Land ähnelt zunehmend einer Psychiatrie.
Welch eine immense Gefahr geht bitte von einem Kunden aus, der versucht einen sinnlosen Lappen provisorisch durch einen Pullover zu substituieren? Wenn einem der Schal, den man ja auch legitimerweise nutzen kann, versehentlich mal verrutscht, wird man dann auch angezeigt? Und wer bitte hat angezeigt? War da die Polizei vor Ort, oder einer der zahlreicher werdenden Blockwarte?
Leute, seid ihr denn alle noch ganz dicht?
Das ist ja schön, daß Sie auch endlich aufgewacht sind, sehr geehrter "Foeds". Haben Sie eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, was eigentlich passiert wäre, wenn sich Robert Koch, Emil von Behring, Paul Ehrlich, Louis Pasteur, Friedrich Löffler und wie sie alle hießen genau so vor Angst in die Hosen geschissen hätten wie diese elende Herde, die man "mündige Bürger" nennt ? Wir würden wohl noch heute in Höhlen hocken und den Mond anbellen.