Die Abkochanordnung für Bad Staffelstein ist aufgehoben. Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Die seit dem 21. August 2026 bestehende Abkochanordnung für die Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Horsdorf, Schönbrunn und Unterzettlitz wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Gesundheit, hat das Trinkwasser nach sorgfältiger Analyse und Beseitigung der Beeinträchtigungen zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Landratsamt bittet zudem, diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn weiterzuleiten.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.