Mit Plakaten und Flyern werben die Parteien um die Gunst der Wähler. Gegen das Weitergeben von Daten an Parteien können Bürger Widerspruch einlegen.
Alle Jahre wieder: Plakate an jeder Straßenecke, freundliche Gesichter, die Autofahrer und Fußgänger vom Straßenrand aus anlächeln, Slogans, die weniger Steuern, mehr Kindergartenplätze und bessere Straßen versprechen.
Meist richten sich diese Wahlversprechen an bestimmte Gruppen - Jugendliche, Rentner oder auch Eltern. Plakate, Flyer und anderes Informationsmaterial finden immer ihren Weg zum Wähler. Aber wie?
Widerspruch einlegen
Die Parteien und Wählergruppen holen sich die Informationen über die Bürger bei den jeweiligen Meldebehörden der elf Gemeinden des Kreises
Lichtenfels. Wird kein Widerspruch eingelegt, dürfen Angaben zum Vornamen, Familiennamen, Titel sowie zur Anschrift sechs Monate vor der Wahl übermittelt werden. Dabei werden die Wähler je nach Alter bestimmten Gruppen zugeordnet - die Partei erhält dann sämtliche Informationen zu einer Gruppe.
Spätestens einen Monat nach der Wahl - das bestätigen die Meldebehörden des Landkreises - müssen diese Daten von den Parteien gelöscht werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sichere Datenübermittlung
Wie die Daten übermittelt werden, da hat jede Gemeinde ihre eigene Vorgehensweise - möglich sind per Fax, auf Papier oder mit einer CD. Die elektronische Übermittlung von Informationen auf elektronischem Weg wird von den fünf Kommunen Lichtenfels, Bad Staffelstein, Michelau, Burgkunstadt und Weismain nur in der Stadt Lichtenfels praktiziert. Der Grund: "Von der Übermittlung per E-Mail soll abgesehen werden. Das Risiko des unberechtigten Abfangens der Daten wäre zu groß", kommentiert Stephan Meier von der Gemeinde Michelau.
Meistens werden die Auskünfte von den großen Parteien SPD und CSU eingeholt. Besonders beliebt sind dabei die Erstwähler der jeweiligen Gemeinden - also junge Menschen zwischen 18 und 22 Jahren, fügt Stephan Meier hinzu. Übrigens: Wer einmal einen Widerspruch eingelegt hat, muss das nicht mehr wiederholen. Der Widerspruch gilt so lange, bis ein Widerspruch dagegen eingelegt wird.
Melderegisterauskünfte in fünf Kommunen des Landkreises
Bad Staffelstein In der Stadt Bad Staffelstein haben derzeit 28 Personen Widerspruch eingelegt. Die Daten werden als Listen per Post versandt.
Lichtenfels In der Stadt Lichtenfels sind etwa 16 500 Bürger von den Melderegisterauskünften betroffen. Etwa zehn Prozent, also 1650 Menschen, haben bis jetzt Widerspruch eingelegt. Die Stadt Lichtenfels übermittelt ihre Informationen elektronisch, möglich wäre zwar auch eine Zusendung per Post, doch das ist sehr aufwendig. Über ihr Recht informiert die Stadt die Bürger über die Amtstafel, das Internet sowie über die Zeitungen.
Weismain In Weismain gibt es 3890 Wahlberechtigte - zusätzlich noch 195 Erstwähler, die für die Parteien besonders interessant sind. Bislang haben nur 24 Bürger Widerspruch eingelegt. Die Daten werden per CD-Rom übermittelt.
Michelau Bei der letzten Bundestagswahl hatte die Gemeinde Michelau 5300 Wahlberechtigte. Aktuell haben nur 26 Bürger Widerspruch gegen die Übermittlung der persönlichen Daten eingelegt.
Burgkunstadt Die Stadt Burgkunstadt hatte in der Vergangenheit etwa 5300 Wähler. Etwa 50 haben bis zum heutigen Zeitpunkt Widerspruch eingelegt. Die Daten werden nicht per Mail übermittelt. Dies sei nicht im Sinne der Datensicherheit, sagt Michael Wagner, Sachbearbeiter vom Wahlamt. Stattdessen setzt man in der Stadt auf das Faxgerät.