Wurde im Eckersdorf-Thurnauer Windpark der vom Verwaltungsgerichtshof angeordnete Baustopp missachtet? Das behaupten Anwohner.
Wurde im Windpark Vogelherd weiter gebaut, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit seinem Bescheid vom 20. Dezember einen Baustopp verhängt hat? Der Bayerischen Rundschau liegen Bilder vor, die zeigen, wie an einem der sechs Räder, die auf Eckersdorfer Seite (Landkreis Bayreuth) entstehen, nach Weihnachten noch Rotoren montiert wurden.
40-Millionen-Projekt
In einem 40 Millionen Euro teuren Projekt an der Landkreis-Grenze Bayreuth-Kulmbach werden acht Mühlen errichtet: zwei auf Lochauer Seite (Markt
Thurnau), sechs bei Busbach (Gemeinde Eckersdorf). Die Lochauerin Andrea Balzer hat gegen den Windpark geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht Bayreuth ihre Klage abgewiesen hatte, hat sie eine Berufung angestrebt. Die hat der VGH zugelassen. Die Verhandlung findet am 8. Februar in München statt.
Anwohner haben fotografiert
Über ein Eilverfahren, das Balzers Rechtsanwalt Stefan Kollerer (Kulmbach) in die Wege geleitet hat, haben die Richter am 20. Dezember zudem einen Baustopp auf Eckersdorfer Gemeindegebiet bewirkt. "Der wurde aber definitiv nicht eingehalten", erklärt Steffen Kruck, der am Fuße des Vogelherds in Lahm wohnt. Neben anderen Anwohnern hat auch er Bilder geschossen, "die zeigen, dass am 29. Dezember noch Arbeiten durchgeführt wurden".
Weil die Gondel montiert war ...
Dass man nach einer solchen richterlichen Anweisung das Projekt nicht sofort komplett einstellen könne, sagt der Eigentümer des Windparks, das Energieversorgungs-Unternehmen Trianel GmbH, das seinen Sitz in Aachen hat.
Das sagt der Eigentümer
Wie Pressesprecher Maik Hünefeld mitteilt, wurden noch Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. "Weil zum Zeitpunkt, als wir vom Baustopp erfahren habe, am Windrad fünf schon die Gondel montiert war, mussten wir noch die Rotoren anbringen, damit die Anlage witterungs- und windbeständig ist", stellt Hünefeld fest.
Andrea Balzers Rechtsanwalt Stefan Kollerer sieht das anders. Die Firma habe gegen den Baustopp verstoßen. Hätte sie noch Sicherungsmaßnahmen durchführen wollen, hätte sie dies beim Landratsamt Bayreuth, das Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist, beantragen müssen. So waren die Arbeiten Koller zufolge nicht rechtmäßig.
Geldbuße bis 500 000 Euro
Wäre der Baustopp missachtet worden, wäre das ein Verstoß gegen Paragraf 79 der Bayerischen Bauordnung - eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 000 Euro belegt werden könnte.
Ein Vergehen, das dann das Landratsamt Bayreuth hätte ahnden müssen. Dort kennt man das Bild vom 29. Dezember allerdings nicht. "Es liegt uns nicht vor, so dass wir hierzu auch keine Aussagen treffen können", sagt der Referent des Landrats, Michael Benz. Erst mit einem Schreiben vom 18. Januar sei der "mögliche Weiterbau" angezeigt worden. Benz: "Vorher gab es keinerlei Mitteilung und Kenntnis hierüber, so dass kein Anlass bestand, von einem angeblichen Weiterbau auszugehen."
Baustellen-Kontrolle
Mit dem Projektbetreiber sei zum Jahreswechsel vereinbart worden, dass nun im Januar für die Phase des Baustopps noch Sicherungsmaßnahmen für die Standsicherheit und Flugsicherung ausgeführt werden dürfen. "Diese Arbeiten sind nahezu abgeschlossen", sagt Benz. Bei einer Kontrolle der Baustelle seien in der vergangenen Woche keine darüber hinausgehenden Arbeiten festgestellt worden.
Weiter gebaut werden darf ohne Einschränkungen vorerst an den Mühlen auf Lochauer Seite. Rechtsanwalt Stefan Koller ist allerdings davon überzeugt, dass auch auf Thurnauer Seite bald ein Baustopp gilt. "Ich habe nämlich auch da ein Eilverfahren in die Wege geleitet."
Zeitplan gerät ins Wanken
Der juristische Streit bringt den Zeitplan des Bauherren gehörig durcheinander - und kostet diesen wohl auch viel Geld. Eigentlich sollte der Windpark im März ans Netz gehen. Daraus wird nichts. "Wir geraten ins Hintertreffen. Es ist schwer, jetzt einen genauen Zeitplan zu nennen", sagt Maik Hünefeld. "Wir müssen abwarten, was das Berufungsverfahren bringt", so der Trianel-Pressesprecher.
Sehr geehrter Herr RadarRitter, nur kurz zur Info: Die Klage hat die Anwohnerin schon vor langer Zeit eingereicht. Es war somit Widerstand im Vorfeld der Baumaßnahme. Dass sich die Gerichte erst zum jetzigen Zeitpunkt mit der Klage befasst haben, kann man der Frau sicherlich nicht zum Vorwurf machen. Die Redaktion
Ah, Danke für die Info!
Aha, nun wird klar, was des Pudels Kern war. Die Klägerin "einigt sich außergerichtlich" mit dem Betreiber und alle Klagepunkte sind auf einmal egal. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :D
Soso. Und zu was soll das jetzt gut sein? Der Bertreiber wird einen Dicken Batzen Geld verlieren bzw. zahlen müssen. Ansonsten stehen jetzt die Dinger halbfertig rum. Wenn das der grandiose Erfolg der Dame und deren Rechtsanwalt sein soll frage ich mich zumindest, was das bringen soll? Widerstand im Vorfeld zu einem solchen Bauvorhaben verstehe ich noch ansatzweise, das macht wenigstens Sinn, aber wenn die Dinger mal im Enstehen sind? Außer den Betreiber zu ärgern?