Der Verkehr muss fließen. Damit das funktioniert und die Bürger von Lärm und Abgasen entlastet werden, werden im Landkreis Kulmbach mehrere Ortsumgehungen geplant beziehungsweise befinden sich schon im Bau. Wir haben Kurt Schnabel, den Leiter des Staatlichen Bauamts Bayreuth, über den Stand der Projekte befragt.Nach den bisherigen Kostenberechnungen wird eine große Summe in der Region investiert: rund 215 Millionen Euro. 1. B 289, Ortsumfahrung Untersteinach
Länge: 4,0 Kilometer
Kosten: 78,6 Millionen Euro
Baugrund: Entlastung der Ortsdurchfahrt Untersteinach vom Durchgangsverkehr / Autobahnzubringer für Raum Kulmbach.
Historie: Der feierliche Spatenstich erfolgte am 4. Mai 2016. Fünf Brückenbauwerke sind bereits fertiggestellt. Eine erste Teilstrecke kann seit September 2018 befahren werden.
Aktuell: Derzeit laufen unter anderem die Erd- und Oberbauarbeiten sowie die Brückenbauarbeiten für die 400 Meter lange Talbrücke über die Schorgast mit einer Galerie über der Bahnlinie.
Ziele: Verkehrsumlegung auf Umfahrungsstrecke: Ende 2020
Fertigstellung: Ende 2021
2. B 289, Ortsumfahrung Kauerndorf
Länge: 1,9 Kilometer
Kosten: 65,0 Millionen Euro
Projektstand: In Planung. Baugrund: Entlastung der Ortsdurchfahrt Kauerndorf vom Durchgangsverkehr / Autobahnzubringer für Raum Kulmbach. Das Bundesverkehrsministerium hat einem Baubeginn zugestimmt. Herzstück ist ein 720 Meter langer Tunnel. Die Baufreigabe wurde am 27. Juni 2017 erteilt.
Aktuell: Es läuft die detaillierte Ausführungsplanung.
Ziele: September 2020: Bau eines Rückhaltebeckens; richtiger Baubeginn: Ende 2022; Verkehrsfreigabe: Ende 2026.
3. B 303, Ortsumfahrung Stadtsteinach
Länge: 3,5 Kilometer (drei Anschlussstellen einschließlich eines Kreisverkehrs; sechs Brückenbauwerke, zwei Stützbauwerke und Lärmschutzmaßnahmen).
Kosten: 21,7 Millionen Euro
Projektstand: Im Bau
Baugrund: Entlastung der Ortsdurchfahrt Stadtsteinach vom Durchgangsverkehr. Wichtige Straßenverbindung zwischen dem Mittelzentrum Kronach und der A9.
Historie: Der feierliche Spatenstich erfolgte am 3. Mai 2019. Drei Brückenbauwerke sind bereits fertiggestellt. Der Streckenbau mit den weiteren Bauwerken wurde vergeben.
Aktuell: Die Ortsumgehungsmaßnahme wird mit dem Streckenbau einschließlich der weiteren Bauwerke im August 2020 fortgesetzt. Im Juli vorbereitende Maßnahmen durch den Auftragnehmer.
Ziele: Verkehrsumlegung auf Umfahrungsstrecke: Ende 2021. Die Fertigstellung der Umgehung ist dann für Sommer 2022 geplant.
4. B 289, Ortsumfahrung Mainroth-Rothwind-Fassoldshof
Stand: Einstufung im Bundesverkehrswegeplan: Vordringlicher Bedarf
Kosten: 45,4 Millionen Euro (2020)
Länge: 4,7 Kilometer
Bautyp: zweispuriger Neubau
Vorhabenträger: Bund
Besonderheiten: Nach anfänglich getrennter Planungsbearbeitung wird diese landkreisübergreifende Planung ausschließlich durch das Straßenbauamt Bayreuth bearbeitet. Die Maßnahme ist mit einem hohen verkehrswirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis in Höhe von 6,1 ausgewiesen. Das und die hohe Dringlichkeitskategorie untermauern laut Straßenbauamt mit Nachdruck die Bauwürdigkeit.
Ein aktualisiertes Verkehrsgutachten vom März 2019 prognostiziert eine Entlastungswirkung von 90 Prozent im Schwerverkehr sowie von 80 bis 90 Prozent im Gesamtverkehr. Außerdem wird beim Bau eine mögliche Elektrifizierung der Bahnlinie berücksichtigt. Zudem ist eine Anpassung der 110kV-Leitung notwendig.
Aktuell: Momentan werden die finalen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird noch im Juli bei der Regierung von Oberfranken beantragt.
5. Staatsstraße 2689, Ortsumfahrung Döllnitz
Stand: Einstufung im 7. Ausbauplan: 2.Dringlichkeit
Kosten: 5,2 Millionen Euro (2011)
Länge: 1,9 Kilometer
Bautyp: 2-streifiger Neubau
Vorhabenträger: Markt Kasendorf
Besonderheit: Der Markt Kasendorf beabsichtigt, die Ortsumfahrung Döllnitz in gemeindlicher "Sonderbaulast" zu erstellen (einstimmiger Gemeinderatsbeschluss vom 2. Mai 2007). Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Den Planfeststellungsbeschluss muss die Regierung von Oberfranken erlassen, um bestandskräftiges Baurecht erreichen zu können.