Seine Alkoholabhängigkeit und seine Spielsucht haben einen 26-jährigen Mann aus Kulmbach erheblich mitgenommen. Als er sich dazu hinreißen ließ, bei einem Arbeitskollegen ins Wohnhaus einzusteigen und einen Tresor aus der Wand zu stemmen, folgte der totale Absturz.
Der Angeklagte wurde schnell als Täter entlarvt. Vor dem Amtsgericht bekam er nun die Quittung: eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit wegen Diebstahls und Sachbeschädigung. Irgendwann hatte der Arbeitskollege gegenüber dem Angeklagten einmal eine Bemerkung gemacht, dass er einen Tresor besitzt und dort eine größere Menge Geld lagert. Tatsächlich waren es über 10 000 Euro. "Wir haben fast zehn Jahre lang zusammengearbeitet und waren sehr gute Freunde", sagte der Geschädigte. Seine Enttäuschung darüber, wie sehr sein Vertrauen missbraucht wurde, konnten der Zeuge und seine Frau im Gerichtssaal kaum verbergen.
Auch Schmuck geklaut
Am 5. Januar 2015 sollte ihnen der Angeklagte etwas vorbeibringen, da sah er eine offene Kellertür und nutzte die Gelegenheit aus.
Er machte sich im Haus auf die Suche nach dem Tresorschüssel und fand stattdessen erst einmal einen Ehering, eine Kette und Ohrstecker, die er genauso einsteckte wie das Münzgeld aus einer Sammelflasche - nach Angaben der Geschädigten 350 Euro, nach Angaben des Angeklagten 90 Euro.
Nachdem der Tresorschlüssel nicht zu finden war, schnappte er sich Hammer und Eisen und stemmte den Tresor aus der Wand. 45 Minuten lang soll der gesamte Vorgang gedauert haben, allein der Sachschaden wird auf über 1000 Euro beziffert.
Über 10.000 Euro Beute
Bei sich Zuhause, der Mann hatte damals noch eine Wohnung in Bayreuth, schweißte er den Tresor auf und entnahm das Geld, er selbst sprach von 10 500 Euro, die Geschädigten von 10 650 Euro. In der Nähe von Gefrees entsorgte er schließlich den Tresor und das Tatwerkzeug.
3200 Euro gab er seiner Lebensgefährtin, der Rest des Geldes konnte sichergestellt werden.
Vor Gericht ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach den Sachverhalt einräumen. Als Motiv machte der Angeklagte seine Spielsucht und sein Alkoholproblem geltend. Wegen des Alkohols hatte er bereits eine dreiwöchige Entgiftung hinter sich, wegen der Spielsucht befinde er sich aktuell in stationärer Behandlung. Schon damals habe er rund 20 000 Euro Spielschulden gehabt, sein gesamter Lohn sei in den Spielhallen von Bayreuth und Kulmbach draufgegangen. Schließlich sei er sogar einige Monate lang obdachlos gewesen. Mittlerweile lebe er wieder bei seinen Eltern.
Nicht vorbestraft
Mit zwölf Monaten auf Bewährung forderte Staatsanwalt Hendryk List eine etwas höhere Strafe als die letztlich verhängte.
Die Bewährung sei allein damit zu erklären, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, sagte List. Darüber hinaus erscheine ihm der Angeklagte in seinen sozialen Bindungen noch ausreichend gefestigt, die Gefahr weiterer Straftaten bestehe kaum.
Sein Mandant habe das Ruder insofern bereits herumgerissen, als dass er sich in stationärer Therapie befinde, sagte Verteidiger Stübinger und beantragte acht Monate auf Bewährung.
Richterin Sieglinde Tettmann urteilte schließlich auf elf Monate mit Bewährung. Zusätzlich dazu muss der Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und seine Therapie zu Ende führen.
Hohe kriminelle Energie
Der 26-Jährige habe das Vertrauen eines langjährigen Freundes missbraucht und eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt.
Auf der anderen Seite habe er unter seiner Alkoholabhängigkeit und Spielsucht gelitten, zumindest den Entwendungsschaden größtenteils wieder gutgemacht und die Folgen seiner Tat auch schon anderweitig durch Verlust seiner Arbeit, seiner Wohnung und seiner Freundin zu spüren bekommen