Öfters übers Kreuz gekommen
Über den Sachverhalt, wie ihn das Amtsgericht festgestellt hatte, wurde nicht diskutiert. Demnach waren der Mann und die örtliche Feuerwehr wiederholt übers Kreuz gekommen. Es ging immer um den Bach, den die Feuerwehr für ihre Übungen anstaute, um ausreichend Wasser zu haben.
Der Angeklagte sei an jenem Nachmittag aufgebracht gewesen. Er befürchtete, dass bei dem Starkregen sein Grundstück überflutet würde. "Er war aufgeregt und ließ sich spontan zu der Tat hinreißen", so das Erstgericht.
Verteidiger Werner Brandl stellte fest, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten eingesehen habe. Er habe sich schriftlich beim Feuerwehrkommandanten entschuldigt. "Man grüßt sich wieder. Die Sache ist aus der Welt geschafft", so der Kulmbacher Rechtsanwalt.
"Nicht aus Watte"
Es sei auch, so Brandl, nichts Schlimmes passiert ("Feuerwehrleute sind nicht aus Watte"), und sein Mandant habe zuvor immer straffrei gelebt. "Man kann von einem minder schweren Fall ausgehen", meinte der Verteidiger. Er beantragte eine Herabsetzung der Strafe auf die Untergrenze von 90 Tagessätzen.
Obwohl die Staatsanwaltschaft nicht zustimmte, reduzierte die Berufungskammer das Urteil - also immerhin 900 Euro weniger. Weil die Berufung erfolgreich war, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Wie ein Geständnis
Das Gericht begründete den Strafrabatt damit, dass der Angeklagte mit der auf die Rechtsfolgen beschränkten Berufung quasi ein Geständnis abgelegt habe. Zu seinen Gunsten sei auch die Entschuldigung gewertet worden. Und drittens, so Meyer, waren bei dem Einsatz - im Gegensatz zu einem Brand oder Unfall - keine Menschenleben in Gefahr.