Der Angeklagte hatte sich mit einem Feuerwehrmann im Einsatz angelegt. Das Berufungsgericht reduzierte die Strafe - aus gutem Grund.
So etwas ist normal eine Lappalie. Zwei Männer treffen auf einem Behelfssteg aufeinander. "Geh weg, Du Depp, ich war zuerst da", schimpft der eine und schubst den anderen, der im Bach landet. Der Betreffende wird nass, klettert jedoch unversehrt aus dem Wasser.
So geschehen vor einem Jahr im Landkreis Kulmbach - aber es war mitnichten eine Kleinigkeit. Denn bei einem der Beteiligten handelte es sich um einen Feuerwehrkommandanten. Er eilte zum Feuerwehrhaus, um mit seiner Mannschaft bei einer Überschwemmung im Nachbarort Hilfe zu leisten. Sie sollten den Keller der Dorfwirtschaft auspumpen.
Polizisten gleichgestellt
Der Mann in Zivil machte sich strafbar. Feuerwehrleute gelten, wenn sie im Einsatz sind, als Vollstreckungsbeamte und werden Polizisten gleichgestellt. Der Vorwurf im konkreten Fall lautete: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Beleidigung.
Den Einsatz, der drei Stunden dauerte, brachte der Feuerwehrkommandant mit nasser Hose und nassen Stiefeln hinter sich. Danach ging er nicht gleich zur Polizei. Er wartete zwei Wochen auf eine Entschuldigung. Es kam nichts - dafür kam eine Anzeige.
Im Februar hatte das Amtsgericht Kulmbach das Geschehen juristisch aufgearbeitet.
Der Angeklagte kassierte damals eine Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro). Dagegen legte er Berufung ein.
Gestern erschien der 58-Jährige - im Gegensatz zur ersten Instanz - mit Verteidiger vor dem Landgericht Bayreuth. Der Fall wurde aber nicht noch einmal neu aufgerollt. Die Berufung war beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch. Das heißt: "Es geht nur um die Frage, wie die Tat zu bestrafen ist", sagte Vorsitzender Richter Torsten Meyer.