Die Stadt Kulmbach verhängt 1000 Euro Bußgeld, weil ein geschützter Baum ohne Genehmigung gefällt wurde. Die Reaktion der Nachbarn: "Lächerliche Summe."
Drei, vier Schnitte mit der Motorsäge, ein paar Schläge auf den Keil - und in weniger als 30 Sekunden lag die große Eiche flach. Das war im April. Der Baum störte. Denn in der Dobrachstraße, wo die über zehn Meter hohe Eiche stand, steht heute ein Mehrfamilienwohnhaus.
Den Neubau hatte die Stadt Kulmbach genehmigt - die Baumfällung nicht. Ein klarer Verstoß gegen die Baumschutzverordnung der Stadt. Die Eiche war geschützt - ihr Stammumfang war größer als 80 Zentimeter in 1,3 Metern Höhe.
Genehmigung zur Baumfällung in Kulmbach beantragt - aber nicht erteilt
Der Grundstückseigentümer und Bauherr, der nicht zu erreichen war, hatte zwar im Rathaus eine Genehmigung beantragt, den Baum fällen zu dürfen. Diese Genehmigung war aber nicht erteilt worden, weil - so die Stadt - eine Prüfung ergeben hatte, dass die Eiche gesund und erhalten wert war.
Deshalb leitete die Stadt gegen den Mann, der im Landkreis Kulmbach wohnt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Er wurde zu einer Anhörung geladen. "Da muss er sich erklären. Und je nachdem, wie sich die Sachlage dann darstellt, werden Sanktionen verhängt", hieß es.
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen. Für die Stadt Kulmbach ist der Fall erledigt. Verwaltungsleiter Uwe Angermann teilte auf Anfrage mit: "Die Angelegenheit wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Baumschutzverordnung der Stadt Kulmbach, in dem dafür vorgesehenen Verfahren behandelt und vollzogen." Nach seinen Worten wurde eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt und auch bezahlt. Außerdem sei ein Ersatzpflanzung auf dem Baugrundstück angeordnet worden, auf dem die Eiche stand.
Maximal 50.000 Euro Bußgeld möglich
Die Festlegung des Bußgelds, so Angermann, sei in dem Rahmen erfolgt, der im Ordnungswidrigkeitengesetz festgesetzt ist, und unter Würdigung des Sachverhaltes und auch der Angaben des Betroffenen im Rahmen der Anhörung. "Hier gibt es keinen Bußgeldkatalog mit festen Beträgen wie zum Beispiel im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht", sagte der Verwaltungsleiter. Das obere Limit liege bei 50.000 Euro.