Geschützte Eiche ohne Genehmigung gefällt: Nachbarn sind entsetzt über geringes Bußgeld

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Nur ein paar Äste liegen von der Eiche noch rum. Der geschützte Baum war im Weg, sonst hätte das geplante Mehrfamilienwohnhaus weiter vom Gehsteig wegrücken müssen. Foto: Archiv/Katrin Geyer
Nur ein paar Äste liegen von der Eiche noch rum. Der geschützte Baum war im Weg, sonst hätte das geplante Mehrfamilienwohnhaus weiter vom Gehsteig wegrücken müssen. Foto: Archiv/Katrin Geyer
Die Eiche störte - sie stand dort, wo sich heute der Eingang des Neubaus befindet. Foto: Stephan Tiroch
Die Eiche störte - sie stand dort, wo sich heute der Eingang des Neubaus befindet. Foto: Stephan Tiroch
 
Hier stand die Eiche noch - aber nicht mehr lange. Screenshot: privat
Hier stand die Eiche noch - aber nicht mehr lange. Screenshot: privat
 

Die Stadt Kulmbach verhängt 1000 Euro Bußgeld, weil ein geschützter Baum ohne Genehmigung gefällt wurde. Die Reaktion der Nachbarn: "Lächerliche Summe."

Drei, vier Schnitte mit der Motorsäge, ein paar Schläge auf den Keil - und in weniger als 30 Sekunden lag die große Eiche flach. Das war im April. Der Baum störte. Denn in der Dobrachstraße, wo die über zehn Meter hohe Eiche stand, steht heute ein Mehrfamilienwohnhaus.

Den Neubau hatte die Stadt Kulmbach genehmigt - die Baumfällung nicht. Ein klarer Verstoß gegen die Baumschutzverordnung der Stadt. Die Eiche war geschützt - ihr Stammumfang war größer als 80 Zentimeter in 1,3 Metern Höhe.

Genehmigung zur Baumfällung in Kulmbach beantragt - aber nicht erteilt

Der Grundstückseigentümer und Bauherr, der nicht zu erreichen war, hatte zwar im Rathaus eine Genehmigung beantragt, den Baum fällen zu dürfen. Diese Genehmigung war aber nicht erteilt worden, weil - so die Stadt - eine Prüfung ergeben hatte, dass die Eiche gesund und erhalten wert war.

Deshalb leitete die Stadt gegen den Mann, der im Landkreis Kulmbach wohnt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Er wurde zu einer Anhörung geladen. "Da muss er sich erklären. Und je nachdem, wie sich die Sachlage dann darstellt, werden Sanktionen verhängt", hieß es.

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen. Für die Stadt Kulmbach ist der Fall erledigt. Verwaltungsleiter Uwe Angermann teilte auf Anfrage mit: "Die Angelegenheit wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Baumschutzverordnung der Stadt Kulmbach, in dem dafür vorgesehenen Verfahren behandelt und vollzogen." Nach seinen Worten wurde eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt und auch bezahlt. Außerdem sei ein Ersatzpflanzung auf dem Baugrundstück angeordnet worden, auf dem die Eiche stand.

Maximal 50.000 Euro Bußgeld möglich

Die Festlegung des Bußgelds, so Angermann, sei in dem Rahmen erfolgt, der im Ordnungswidrigkeitengesetz festgesetzt ist, und unter Würdigung des Sachverhaltes und auch der Angaben des Betroffenen im Rahmen der Anhörung. "Hier gibt es keinen Bußgeldkatalog mit festen Beträgen wie zum Beispiel im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht", sagte der Verwaltungsleiter. Das obere Limit liege bei 50.000 Euro.

Mit dem Fall beschäftigte sich auch die Naturschutzbehörde am Landratsamt Kulmbach. Geprüft wurde, ob ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegt. Denn von 1. März bis Ende September dürfen nur im Wald und auf gärtnerisch genutzten Flächen Bäume gefällt werden. Eine Vorschrift, die dem Schutz der Brutvögeln dient.

Vom Landratsamt wurden aber keine Sanktionen ausgesprochen. "Da die Stadt Kulmbach ihrerseits aufgrund des Verstoßes gegen die geltende Baumschutzverordnung tätig wurde, wurden von der Naturschutzbehörde keine weiteren Maßnahmen eingeleitet", sagte Pressesprecher David Buchwald.

Baumfrevel machte viele Kulmbacher wütend

In der Nachbarschaft war damals die Empörung groß. Der Baumfrevel machte viele Kulmbacher wütend. Auf der Internetplattform Facebook wurde der rücksichtlose Umgang mit der Natur und der offensichtlich bewusste Verstoß gegen eine Anordnung der Stadt Kulmbach kritisiert.

Entsprechend fielen jetzt die Reaktionen auf die Höhe des Bußgeldes aus. "Lächerliche Summe, das bezahlt er aus der Portokasse", war eine Reaktion. Oder: "Da kommt er ganz schön billig weg." Die Baumfällung sei von Anfang an geplant und eingepreist gewesen. Andernfalls hätte der Investor ganz anders bauen müssen, das Haus hätte weiter vom Gehsteig wegrücken müssen.

Bezweifelt wird in der Nachbarschaft auch, dass tatsächlich eine Ersatzpflanzung erfolgt. Für eine Eiche habe der Bauherr auf seinem Grundstück gar keinen Platz mehr. Die Baumschutzverordnung sei wohl nicht mehr als "ein Papiertiger". So ein Bußgeld habe keine abschreckende Wirkung.