"Das Opfer ergab sich seinem Schicksal und war massiv eingeschüchtert", sagte Richter Heim.
Ohrfeige in Offenbach
Der Kulmbacher wurde durchsucht. Man nahm ihm den Geldbeutel mit 70 Euro, seine Schlüssel und sein Handy ab. Unterwegs wurde dann mehrfach telefoniert. Die Angeklagten verlangten von Bekannten des Entführten Geld. Der Mann werde umgebracht, wenn sie nicht bezahlen.
"Dann hat man wohl gemerkt, dass es so nichts wird", sagte der Vorsitzende Richter.
Mit dem Schleuser wurde vereinbart, dass er drei bis maximal sechs Wochen Zeit habe, das Geld aufzutreiben. Und nach dreieinhalb Stunden wurde der Mann in Offenbach freigelassen. Der Fahrer ohrfeigte ihn und drohte, dass er ihm beim nächsten Mal Löcher in die Beine schießen werde.
Der Sachverhalt stehe aufgrund der Geständnisse und der Angaben von Tatzeugen und des Opfers fest, erklärte Heim. Vom ursprünglich angeklagten erpresserischen Menschenraub, der mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu bestrafen ist, rückte das Gericht ab. Denn es liege keine Absicht vor, sich unrechtmäßig zu bereichern. Die Angeklagten hätten irrtümlich geglaubt, dass sie einen Rückzahlungsanspruch haben. Heim: "Es ging immer nur um ihr Geld."
Rabiate Vorgehensweise: Entführung in Kulmbach
Bei der Strafzumessung nahm das Gericht eine Gesamtwürdigung vor. Für die Angeklagten spreche, dass sie nicht oder nicht wesentlich vorbestraft sind, schon lange in Untersuchungshaft sitzen, Geständnisse ablegten und die körperlichen Verletzungen und die Beute nur gering waren.
Aber man habe es mit einer rabiaten Vorgehensweise zu tun. "Der Mann befand sich mehrere Stunden lang in einer hilflosen Lage. Das Opfer sollte Angst haben", erklärte der Vorsitzende. Erst durch den Täter-Opfer-Ausgleich - unter anderem wurden 6000 Euro Schmerzensgeld gezahlt - komme man zu einem minderschweren Fall und zu einer Strafrahmenverschiebung.
Der Richter meinte, die Angeklagten sollten das Urteil als Chance sehen, "relativ glimpflich rausgekommen zu sein". Denn man hätte etliche Gesichtspunkte des Verfahrens auch etwas anders interpretieren können und wäre beim erpresserischen Menschenraub angekommen. Es sei möglich, eine Überstellung in den Strafvollzug des Heimatbundeslandes zu beantragen.
Den Angeklagten werde die U-Haft angerechnet, und vom weiteren Verhalten im Gefängnis sei es abhängig, ob und wann eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung erfolgt.
Die Kölner Brüder nahmen das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft wird nicht in Revision gehen. Die beiden anderen Angeklagten gaben keine Erklärung ab.