Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellten am Mittwoch ihre Strafanträge für die Mainleuser Einbrecher. Auf der Anklagebank gab es Tränen.
Viererbande, Fünferbande oder gar keine Bande? Handelten die fünf Rumänen, die den Einbruch bei AFC Hartmetall in Mainleus verübt haben, nach Absprache, gezielt und professionell? Und planten sie weitere Straftaten in Deutschland? Waren die Angeklagten, die sich seit Montag vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth verantworten müssen, die Rumänenbande? Darüber sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht einig. Am Mittwoch wurde plädiert - und auf der Anklagebank gab es Tränen und späte Einsichten.
Die fünf Männer haben gestanden, dass sie an dem Einbruch am 24. Februar 2019 in Mainleus beteiligt waren. Dabei wurden in jener Sonntagnacht hochwertige Hartmetallrohlinge für die Werkzeugindustrie - Gewicht: knapp eine Tonne - im Wert von 165 000 Euro weggeschafft. Bei den Angeklagten handelt sich um fünf rumänische Staatsbürger. Ein Landwirt (48), sein Neffe (35), ein Automechaniker (37) und ein Bauhelfer (37), die seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft sitzen, sind wegen schweren Bandendiebstahls angeklagt. Dem fünften Mann (32) wird nur Beihilfe vorgeworfen, weil er den Tätern in seiner Wohnung bei München Unterschlupf gewährte und sie zum Tatort fuhr.
Hohe Haftstrafen gefordert
Am dritten Prozesstag wurden die Strafanträge gestellt. Staatsanwältin Kathrin Hecht ging von einer Viererbande aus und forderte hohe Haftstrafen: für den Landwirt fünf Jahre und zehn Monate, für seinen Neffen fünf Jahre und drei Monate, für den Bauhelfer fünf Jahre und für den Automechaniker vier Jahre und neun Monate, der durch sein Geständnis vor der Verhandlung "detaillierte Einblicke in die Tatbegehung" geliefert habe. Strafschärfend wirke sich "der extrem hohe Schaden" aus.
Den fünften Mann zählte die Staatsanwältin nicht zur Bande. Der 32-Jährige habe auf Anweisung der anderen gehandelt. Er habe durch sein frühzeitiges Geständnis der Polizei bei den Ermittlungen geholfen und die weiteren Täter benannt. Deshalb sprach sie sich für eine zweijährige Freiheitsstrafe aus - plus Geldauflage von 1500 Euro.
Hecht ging von einer Bandenabrede aus. Dafür sprechen nach ihrer Ansicht mehrere Gesichtspunkte: die Zahl der Täter und die Tatausführung, die ein hohes Maß an professioneller und gezielter Vorbereitung erfordert; die Fahrt mit zwei Autos nach Mainleus, die Verwendung von Pre-Paid-Handys, die Anreise aus dem Ausland und die Wohnung, die als Stützpunkt in Deutschland diente, um weitere geplante Straftaten zu begehen, sowie die Internetrecherche, um Betriebe zu finden, die hochwertige Metalle verarbeiten. An eine spontane Tat wollte die Staatsanwältin nicht glauben. "Man sitzt in der Wohnung zusammen und stellt fest, dass man kein Geld mehr hat, und beschließt dann: Lasst uns mal irgendwo einbrechen", sagte sie. Diese Erklärung sei nicht überzeugend.
Die Aussage des Münchner Rumänen zweifelten die Verteidiger der vier anderen Angeklagten an. Er wolle als Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Dabei sei er genauso beteiligt gewesen. Er habe Schmiere stehen sollen.
In Rothwind gewartet
Falsch, sagte Rechtsanwalt Andreas Angerer, Bayreuth. Sein Mandant ("der Taxifahrer") habe über drei Stunden in Rothwind gewartet und das Umfeld des Tatorts überhaupt nicht einsehen können. Es war "dumm und dämlich", einem Kumpel einen Gefallen zu tun. Bei seinem umfassenden Geständnis habe er sich selbst nicht geschont. "Ein Mittäter war er sicher nicht", sagte Angerer und hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für ausreichend.