Räte sichern alle Förder-Chancen

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Solange die Stadt Stadtsteinach als Stabilisierungs-Gemeinde gilt, kann sie mit erhöhten Fördermitteln für eine Generalsanierung der Schule rechnen. Foto: Dagmar Besand
Solange die Stadt Stadtsteinach als Stabilisierungs-Gemeinde gilt, kann sie mit erhöhten Fördermitteln für eine Generalsanierung der Schule rechnen. Foto: Dagmar Besand

Stadtsteinach bewirbt sich um Geld vom Staat für eine Generalsanierung der Schule. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, ist noch offen.

Noch einmal beschäftigte sich der Stadtrat am Montagabend mit der angestrebten energetischen Sanierung des Schulhauses. In einer Sondersitzung am 1. Februar hatten sich die Stadträte darauf verständigt, sich um Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) zu bewerben. Bewerbungsschluss war am 15. Februar. Die Förderung wurde beantragt für den Einbau einer Pelletheizung mit einer Leistung von 130 kW und eines Pelletspeichers, durch die nicht nur das Schulgebäude, sondern auch die künftige neue Turnhalle mit Wärme versorgt werden sollen, sowie für die Fassadendämmung an der West- und Südseite des Altbaus.


Weniger Zuschuss für die Heizung


Wie Bürgermeister Roland Wolfrum (SPD) in der Sitzung erläuterte, hat er das Vorhaben mit der zuständigen Stabsstelle bei der Regierung von Oberfranken beraten.
Dabei hat sich ergeben, dass nicht die kompletten Kosten für die Heizungsanlage über das KIP gefördert werden können, da die Heizung der Turnhalle bereits in der Pauschalförderung für den Neubau enthalten ist. 10,4 Prozent des Energieverbrauchs der geplanten Pelletheizung würden in die Turnhalle fließen. Dieser Anteil an den Baukosten wird abgezogen, für den Rest die Förderung beantragt.


Antrag muss jetzt gestellt werden


Die Regierung habe angeregt, eine darüber hinausgehende energetische Sanierung des Schulhauses im Rahmen einer Teil- oder Generalsanierung fortzuführen, da hierfür FAG-Zuwendungen gewährt werden, so Wolfrum weiter. In diesem Fall müsste zeitnah ein Zuwendungsantrag gestellt werden, damit sich die Stadt als Stabilisierungskommune noch den erhöhten Fördersatz sichern kann. Die dafür nötige schulaufsichtliche Genehmigung mit der Anerkennung, dass die Stadtsteinacher Schule Zukunft hat, wurde bereits kurzfristig erteilt. Deshalb bat Wolfrum den Stadtrat um einen Grundsatzbeschluss, dass die Stadt eine Schulsanierung im FAG-förderfähigen Umfang durchführen möchte.

Diesem Wunsch entsprachen die Räte einstimmig, obwohl es auch Bedenken gab. Wolfgang Martin kritisierte, dass der bislang vorgelegte Energieausweis für die Schule nur auf den Energieverbrauch eingeht. "Wichtig ist aber doch vor allem, welchen Energiebedarf das Gebäude hat." Sanierungen sollten nicht gemacht werden, weil sie gefördert werden, sondern weil sie notwendig und sinnvoll sind. "Mir missfällt die Herangehensweise an das Thema", sagte Martin. "Wir müssen wissen, wo genau die Schwachpunkte des Gebäudes sind und was einzelne Maßnahmen letztlich an Wirtschaftlichkeit bringen. Wir sollten nicht einfach eine Pelletheizung bauen, nur weil wir dafür viel Geld kriegen."


Offene Fragen werden geklärt


Verwaltungsleiter Florian Puff und Bürgermeister Wolfrum versprachen, dass vor einer konkreten Maßnahmenplanung all diese Fragen gründlich geklärt werden.

"Das ist nach den jetzigen Förderrichtlinien das Optimum, das wir erreichen können", sagte Knud Espig (SPD) und plädierte damit für den Antrag, ebenso wie Klaus Witzgall (CSU): "Uns jetzt die besten Fördersätze zu sichern, ist die richtige Entscheidung."


Satzung regelt Werbeanlagen


Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in der Vergangenheit mehrfach Bauanträge für die Errichtung von Werbeanlagen an der Ortsdurchfahrt abgelehnt, zuletzt im September 2015. Das Landratsamt hat der Stadt mitgeteilt, dass dies unrechtmäßig war: Das gemeindliche Einvernehmen darf nur aus städtebaulichen Gründen verweigert werden.

Durch den Erlass einer Werbeanlagen-Satzung kann die Stadt den Bau aus ortsgestalterischen Gründen verhindern. Eine solche Satzung wird die Verwaltung nun nach dem Willen des Stadtrats erarbeiten. Die Einschränkungen sollen für den Ortskern-Bereich entlang der B 303 gelten, beginnend unterhalb der Kirche bis zur Abzweigung in die Alte Pressecker Straße.

Ergänzend zur Werbeanlagen-Satzung soll ein einfacher Bebauungsplan erlassen werden, in den bauplanungsrechtliche Regelungen zu diesem Thema aufgenommen werden.

Der Stadtrat beschloss am Montag zusätzlich eine sogenannte Veränderungssperre. Sie stellt sicher, dass bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Satzung (maximal zwei Jahre) keine Werbeanlagen errichtet werden können, die dem Zweck des noch zu erlassenden Bebauungsplans widersprechen.