Völlig außer Kontrolle geraten war im April das Aufeinandertreffen zwischen dem Ehemann und dem Ex-Freund einer 24 Jahre alten Frau aus Kulmbach.
Eigentlich sollte es um das Sorge- und Besuchsrecht für den Sohn der Frau gehen, den sie aus der Beziehung mit ihrem Exfreund mit in die Ehe brachte. Doch anstatt zu diskutieren, ließ der Ehemann die Fäuste fliegen. Weil er den 27-jährigen Ex-Freund dabei erheblich verletzte, ist der Mann jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.
Zunächst hatte der Angeklagte sein Opfer vom Stuhl gestoßen und zwei Mal getreten. Dann ließ der 34-Jährige zunächst einmal wieder von dem 27-jährigen ab. Nun ging es nicht mehr um den Sohn, sondern um zwei Katzen, die dem 34-Jährigen gehörten, und die der 27-Jährige angeblich in schlechter Pflege hatte. Doch schon nach kurzer Zeit flogen wieder die Fäuste, diesmal eine Spur heftiger.
Blaues Auge und Platzwunde
Das Opfer hatte unter anderem ein blaues Auge und Platzwunde erlitten, die unmittelbar im Klinikum genäht werden musste.
Vor Gericht machte der Angeklagte keine Angaben, ebenso seine Frau, die Ex-Freundin des Opfers. Sie berief sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht.
Ganz unaufgeregt berichtete dagegen das Opfer vom Zusammentreffen mit der ehemaligen Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes und deren Mann in der Wohnung in Kulmbach. "Die Situation war angespannt. Irgendetwas hat er wohl in den falschen Hals gekriegt, dann kippte die Stimmung", sagte der junge Mann aus dem Landkreis. Jedenfalls habe es ein Gerangel gegeben, der Angeklagte habe ihn vom Stuhl geschubst und ihm mit den Knien in den Rücken gestoßen. Kurze Zeit später kam es dann zu den Faustschlägen ins Gesicht.
Eigentlich hatte er deshalb gar nicht zur Polizei gehen und Anzeige erstatten wollen. Doch wie es der Zufall so will, geriet er auf der Heimfahrt in eine Verkehrskontrolle. "Der Mann hatte massive Verletzungen und war nicht nur im Gesicht voller Blut", erinnerte sich die Polizistin und schickte den Mann gleich in die Notaufnahme des Kulmbacher Klinikums. Ihr gegenüber habe er ausführlich berichtet, dass er gerade vom Mann seiner Ex-Freundin brutal zusammengeschlagen worden sei.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro. Der Angeklagte sei nicht nur wegen des Besitzes verbotener Waffen vorbestraft, sondern habe auch eine gesteigerte Gewaltbereitschaft gezeigt. Außerdem seien die Verletzungen des Opfers so heftig gewesen, dass sie in der Notaufnahme des Klinikums genäht werden mussten.
Richterin Sieglinde Tettmann hielt aber dann doch eine Geldstrafe noch einmal für ausreichend und verurteilte den Angeklagten zu 150 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro. Es gebe keinen Zweifel, dass die Sache so war, wie sie das Opfer beschrieben hatte. Der Angeklagte habe dagegen nichts gestanden und auch keinerlei Einsicht gezeigt.
Neben der Geldstrafe muss der Mann nun auch die Kosten des Verfahrens bezahlen.