Prozess in Kulmbach: Geschlagen, gestoßen, getreten

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Mit einem "eher gnädigen Urteil" (Amtsgerichtsdirektor Berner) kamen die beiden Schläger davon, die einen 13-jährigen Jungen traktiert hatten. Foto: Symbolbild Christopher Schulz
Mit einem "eher gnädigen Urteil" (Amtsgerichtsdirektor Berner) kamen die beiden Schläger davon, die einen 13-jährigen Jungen traktiert hatten. Foto: Symbolbild Christopher Schulz
Amtsgerichtsdirektor und Jugendrichter Christoph Berner
Amtsgerichtsdirektor und Jugendrichter Christoph Berner
 

Weil sie einen 13-Jährigen brutal verprügelt hatten, mussten sich zwei junge Männer verantworten. Das Bestrafung fiel relativ mild aus: Die Täter kamen mit einer Geldstrafe und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.

Von "Spaßprügeln" war die Rede und von unsäglichen Provokationen, die sich immer mehr hochgeschaukelt hätten. Am Ende haben zwei junge Männer, der eine 17 Jahre alt und aus Kulmbach, der andere 19 Jahre und aus Mainleus, einen deutlich jüngeren und unterlegenen 13-jährigen Schüler brutal verprügelt.

Die Quittung bekamen beide jetzt vor dem Amtsgericht. Der Ältere wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu 500 Euro Strafe verurteilt, das Verfahren gegen den Jüngeren wurde unter anderem wegen seiner geringeren Tatbeteiligung gegen 40 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit eingestellt.


Geständnis zugute gehalten

"Das ist schon eher ein gnädiges Urteil", räumte Jugendrichter und Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner offen ein. Dem Volljährigen hielt er zugute, dass er ein überwiegendes Geständnis abgelegt hatte, das Opfer keine schwerwiegenden und bleibenden Verletzungen davon trug und Provokationen seitens des 13-Jährigen im Vorfeld nicht auszuschließen waren.

Die beiden Angeklagten hatten sich im April dieses Jahres im privaten Umfeld mit dem Schüler getroffen, um mit dem Mobiltelefon irgendwelche Spiele auszuprobieren. Die Handy-Spiele gerieten allerdings schnell aus dem Ruder. Ein Wort gab das andere, man warf sich übelste Beleidigungen an den Kopf - und schnell flogen die Fäuste. Auch dann noch, als der 13-Jährige fluchtartig die Wohnung verließ. Der Bub wurde nicht nur geschlagen, sondern auch zu Boden gestoßen und getreten.


"Alles nur ein Spaß"

"Das stimmt alles", sagte der jüngere der beiden Angeklagten vor Gericht und behauptete allen Ernstes, das alles nur ein Spaß gewesen sei. Einzelheiten wusste er angeblich gar nicht mehr, schließlich sei alles schon fast ein halbes Jahr her. Einig waren sich beide Angeklagte, dass der junge Mann sie als erstes provoziert und beleidigt hatte. Deshalb hätten sie sich den Schwächeren vorgeknöpft.

Das Opfer konnte sich die Sache nicht so recht erklären. Der Schüler räumte aber kleinlaut ein, die beiden provoziert zu haben. Er sagte jedoch auch, dass er schon Angst hatte und nichts wie weg wollte, als das Ganze eskalierte.

Da meldete sich die im Zuhörerraum sitzende Mutter des Jungen zu Wort und gab an, dass ihr Sohn im Vorfeld von einem der beiden Angeklagten massiv eingeschüchtert worden sei. Sollte er aussagen, bekomme er Schläge, so habe einer der Angeklagten gedroht. Ihr Sohn sei schwer am Boden gewesen, die Sache habe ihn massiv belastet. Vom Richter zur Rede gestellt stritten die Angeklagten die Bedrohungen im Vorfeld der Gerichtsverhandlung naturgemäß erst einmal ab.

Nicht nur für das Gericht ungewöhnlich war die Tatsache, dass beide Angeklagte trotz ihres jugendlichen Alters bereits vorbestraft waren. Der Jüngere einmal wegen Diebstahls, der ältere gleich sechs Mal, vier Mal wegen Diebstahls, einmal wegen Missbrauchs von Notrufen. Zuletzt musste der junge Mann zwei Wochen Ungehorsamsarrest in Würzburg absitzen.


Gummi-Stiftung profitiert

Auf Anregung von Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kreisjungendamts stellte Richter Berner das Verfahren gegen den jüngeren Angeklagten, der noch nicht volljährig ist, ein. "Eine reine Bagatelle war es nicht", gab ihm Berner noch mit auf dem Weg. Die 40 Sozialstunden muss der junge Mann nun nach näherer Weisung der Kulmbacher Geschwister-Gummi-Stiftung ableisten.


Erhebliche Reifeverzögernungen

Als Heranwachsender im Sinne des Strafrechts gilt dagegen der ältere der beiden Angeklagten, weil er bereits 18, aber noch keine 21 ist. Aufgrund mehrerer psychischer Beeinträchtigungen und erheblicher Reifeverzögerungen sei er aber einem Jugendlichen gleichzustellen, meinte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie beantragte die zuletzt auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zu Gunsten der Geschwister-Gummi-Stiftung.

An den Angaben des Opfers gebe es keinen Zweifel, stellte der Richter klar. Bei der nächsten Straftat werde man um einen weiteren, vermutlich längeren Arrest, nicht herumkommen, so Berner.