Petitionsausschuss befasst sich nicht mit Fall des Iraners aus Kulmbach

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Am 8. Februar war die Petition an die Landtagsabgeordneten (von links) Rainer Ludwig, Martin Schöffel und Inge Aures übergeben worden. Mit im Bild der Iraner Hossein.Archiv/Mirjam Stumpf
Am 8. Februar war die Petition an die Landtagsabgeordneten (von links) Rainer Ludwig, Martin Schöffel und Inge Aures übergeben worden. Mit im Bild der Iraner Hossein.Archiv/Mirjam Stumpf

Der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags hat sich am Mittwoch nicht mit dem Fall des von der Abschiebung bedrohten Iraners Hossein befasst.

Wie Landtagsabgeordneter Rainer Ludwig (FW) mitteilt, sieht die Vorsitzende des Ausschusses, Stephanie Schuhknecht, keinen Anlass für eine dringliche Behandlung. Hintergrund: In der vergangenen Woche hatte Regionalbischöfin Dorothea Greiner mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über die Thematik gesprochen und erreicht, dass über eine generelle Lösung nachgedacht wird, wie mit asylsuchenden zum Christentum konvertierten Iranern verfahren werden soll.

Kulmbachs Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) hatte durch ein zusätzliches Gespräch mit Innenstaatssekretär Gerhard Eck erreicht, dass die Regelung auch für Hossein gilt, der sich Stunden zuvor schon zu einer freiwilligen Ausreise bereit erklärt hatte.

Auf dieser Grundlage war MdL Ludwig, der um eine kurzfristige Behandlung der am 8. Februar an die Abgeordneten übergebenen Petition gebeten hatte, mitgeteilt worden, dass die zuständige Ausländerbehörde laut Innenministerium in der Zwischenzeit gebeten worden sei, "jegliches weitere Tun oder Unterlassen in diesem Fall vorher mit dem Staatsministerium abzustimmen". Insofern drohe der betroffenen Person bis auf Weiteres keine Abschiebung. Bis auf Weiteres, das heißt bis der Ausschuss über die Eingabe beraten haben werde, werde die Behörde die betroffene Person Hossein nicht weiter zur Rechtslage bezüglich Ausreise beraten bzw. kontaktieren.

Eine Beratung werde somit stattfinden, sobald sich das Staatsministerium dazu schriftlich erklärt haben werde. Darin werde auch die Frage Berücksichtigung finden, wie man grundsätzlich mit den zum Christentum konvertierten Iranern verfahren werde.