Die Geflügelpest ist auf dem Vormarsch in Bayern. Der Landkreis hat deshalb strenge Schutz- und Hygienemaßnahmen für alle Geflügelhalter angeordnet.
In Passau ging es los mit der Geflügelpest. Dort wurden im November vergangenen Jahres die ersten Infektionsfälle bei Wildvögeln registriert. Seitdem breitet sich die Tierseuche in ganz Bayern aus. In der vergangenen Woche war nun erstmals auch ein privater Hühnerstall betroffen - und zwar in Pottenstein im Nachbarlandkreis Bayreuth. Um die Übertragung vom Wild- auf das Hausgeflügel zu vermeiden, hat das Bayerische Umweltministerium bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet, die nun jeder Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen muss. Der Landkreis Kulmbach hat das am Montagabend getan; die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest gilt ab Mittwoch und bis auf Widerruf.
Sie beinhaltet drei Hauptpunkte. Zum einen sind Geflügel-Ausstellungen, - Märkte und -Schauen verboten. Zum zweiten gilt im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel "im Sinne der Geflügelpest-Verordnung"; das betrifft zum Beispiel Schwäne am See oder Enten an der Kieswäsch', nicht aber die Winterfütterung der Singvögel, wie der Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Kulmbach, Andreas Koller, auf Nachfrage erläutert.
Das müssen die Halter beachten
Drittens müssen die Halter von Hühnern, Enten und Gänsen bis 1000 Stück Geflügel (bei größeren Beständen gelten die Bestimmungen sowieso) ab sofort verschärfte Hygiene- und Schutzmaßnahmen beachten. So sollte der Zutritt zu den Tieren eingeschränkt werden, am besten also nur noch die Besitzer die Ställe betreten. Und das nur mit entsprechender Schutzkleidung und Stallschuhen, damit die Erreger nicht in den Bestand getragen werden. Die Reinigung und Desinfektion der Hände, Schutzkleidung, Schuhe und Arbeitsgeräte gehören ebenso zu den Biosicherheitsmaßnahmen wie das konsequente Bekämpfen von Mäusen und Ratten, die die Erreger der Geflügelpest ebenfalls in die Ställe einschleppen können. Gefüttert und getränkt werden sollte das Geflügel ausschließlich im Stall, damit keine Wildtiere angelockt werden und es nicht zum Kontakt mit dem Hausgeflügel kommt.
Noch dürfen Hühner und Co. im Landkreis Kulmbach ins Freie, eine Stallpflicht wie in Bayreuth gilt hier noch nicht. "Das wäre aber die nächste Stufe, sollte sich die Seuchensituation verschärfen", so Andreas Koller.
Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe. Sie ist hochansteckend und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Auf den Menschen ist sie rein theoretisch übertragbar, aber eher ungefährlich, so Andreas Koller. Tote Tiere sollte man aber vorsorglich nur mit Handschuhen anfassen und eine Häufung von tot aufgefundenen Vögeln auf jeden Fall dem Veterinäramt melden.
Übrigens müssen auch alle Geflügelhalter ihre Tiere - und seien es nur zwei Hühner für die Frühstückseier - dem Amt melden und sollten dies umgehend nachholen, falls sie es bisher nicht getan haben.
Bayreuth verschärft die Auflagen
Nachdem bei Hühnern eines privaten Halters in Pottenstein (Landkreis Bayreuth) in der vergangenen Woche die Geflügelpest nachgewiesen worden war, hat der Landkreis Bayreuth am Wochenende eine Stallpflicht für alle Hühner, Enten, Gänse, Wachteln, Laufvögel und Fasane in Stadt und Landkreis Bayreuth erlassen. Das Geflügel ist entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Jede offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein.
Am Dienstag wurden die Auflagen erneut verschärft. Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen aus betroffenen Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet rund um Pottenstein ist verboten. Der Sperrbezirk verläuft in einem Radius von drei Kilometern um Pottenstein, das Beobachtungsgebiet in einem Umkreis von zehn Kilometern. Bislang wurde im Landkreis Bayreuth kein weiterer Fall von Geflügelpest festgestellt. Alle 20 Hühner aus dem Pottensteiner Stall wurden gekeult.