Nach Pauls Tod: Wie ist der Stand der Ermittlungen?

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Der Tod des zweijährigen Paul hat die Menschen in der Region erschüttert.
Der Tod des zweijährigen Paul hat die Menschen in der Region erschüttert.
Archiv/Romy Denk

Der Tod des kleinen Paul, der in Ludwigschorgast ertrunken ist, wirft weiter viele Fragen auf. Auch Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall, der eine Erzieherin vertritt, gegen die wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, wartet auf eine Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Wie sich die Eltern wohl fühlen müssen, die am 20. Juli 2021 ihren Sohn verloren haben? Die immer noch nicht wissen, wie es dazu kommen konnte, dass ihr kleiner Paul (2) aus der Ludwigschorgaster Kindertagesstätte ausbüxen und auf einem Nachbargrundstück in einem Wasserauffangbecken ertrinken konnte. Die Umstände, die zu der Tragödie geführt haben, sind nach wie vor ungeklärt. Gab es ein Loch im Zaun? Ist der Bub über die Einzäunung geklettert? Hatte der Zaun nicht die erforderliche Höhe? Fragen über Fragen, auf die es auch fast sieben Monate nach dem tragischen Ereignis noch keine Antworten gibt.

Fahrlässige Tötung?

Gegen die drei Erzieherinnen, die sich an dem Juli-Tag um die Gruppe gekümmert hatten, in der sich der kleine Paul aufgehalten hat, wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Ob sie eine (Mit-)Schuld trifft? Die Staatsanwaltschaft hält sich nach wie vor bedeckt. Wie Leitender Oberstaatsanwalt Martin Dippold in dieser Woche auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt hat, sind die Stellungnahmen der Verteidiger und der Nebenklage eingegangen. Nun seien weitere Ermittlungen vonnöten. Wann Ergebnisse präsentiert werden, auf die viele seit Monaten warten? Eine zeitliche Prognose konnte Dippold nicht abgeben.

Die Ungewissheit

Die Ungewissheit, die Frage, wie das Ermittlungsverfahren ausgeht, sei auch für seine Mandantin eine große psychische Belastung, macht der Kulmbacher Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall deutlich, der die Frau vertritt, die speziell für die Betreuung von Paul zuständig war. Schmidtgall hatte gleich nach der Tat vor vorschnellen Verurteilungen gewarnt, erklärt, dass man abwarten müsse, ob seiner Mandatin oder einer Kollegin ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann, "ob ein möglicher Fehler ursächlich für den Tod des Jungen war".

"Keine Spuren gefunden"

Auch Alexander Schmidtgall wartet auf eine Erklärung der Staatsanwaltschaft. Er hat die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragt, denn für ihn steht fest: Seiner Mandantin könne kein Schuldvorwurf gemacht werden. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass der Junge über den Zaun hinter der Holzhütte geklettert sei, sagt der Jurist. "Es wurden bei den polizeilichen Ermittlungen keine Spuren gefunden." Und selbst wenn die Annahme zuträfe und der kleine Junge über den Zaun geklettert wäre, so könnte kein kausaler Zusammenhang zum Tod hergestellt werden, weil auch dann mehrere bedauerliche Umstände zur Tragödie geführt hätten. So sei etwa das Tor zum Nachbargrundstück, das normalerweise geschlossen sei, gerade an diesem Tag offen gewesen.

Wie der Rechtsanwalt mitteilt, hat die Polizei bei einer Ortsbegehung festgestellt, dass der Zaun an einer Stelle gegenüber den geltenden Vorschriften zu niedrig gewesen sei. Die Erzieherinnen hätten das nicht sehen können und auch keine Kenntnis davon gehabt. Einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht könne man ihnen deshalb nicht vorwerfen. Die Mitarbeiter müssten davon ausgehen, dass die baulichen Vorschriften vom Träger eingehalten werden. Bauliche Vorschriften, deren Einhaltung regelmäßig bei Sicherheitsbegehungen überprüft werden müssen.

Wird der Zaun regelmäßig überprüft?

Was der Träger dazu sagt? "Wir haben keinen Einblick in die polizeilichen Ermittlungen und können zum laufenden Verfahren nichts sagen", erklärt der Pressesprecher des Erzbistums Bamberg, Harry Luck. Die vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen und Begehungen der Außenanlagen durch einen externen Spielplatzprüfer hätten regelmäßig stattgefunden, zuletzt im Mai 2021. Dabei seien keine Mängel festgestellt worden. Luck: "Zusätzlich zu diesen vorgeschriebenen Prüfungen finden alle drei Jahre Begehungen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit des Erzbischöflichen Ordinariats statt." Diese Fachkraft sei beratend tätig", teilt der Pressesprecher mit.

Ob der Zaun wirklich zu niedrig war? Die Staatsanwaltschaft äußert sich dazu nicht. Ob die Zaunhöhe aber überhaupt eine Rolle spielt, wenn es, wie Rechtsanwalt Schmidtgall betont, keine Spuren gibt, die darauf hindeuten, dass der kleine Paul über den Zaun geklettert ist? Es gibt Fragen über Fragen - und keine Antworten. Wie es zu der Tragödie kommen konnte, wie der kleine Paul aus der Kindertagesstätte kommen konnte, das könnte für immer ein Geheimnis bleiben.