Mit Bolzenschussgerät zugeschlagen?

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Ist der 31-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen? Eine Frage, die das Kulmbacher Amtsgericht klären muss. Symbolbild/dpa
Ist der 31-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen? Eine Frage, die das Kulmbacher Amtsgericht klären muss. Symbolbild/dpa

Ein 31-Jähriger aus dem Landkreis muss sich seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten. Er soll seine frühere Freundin mit einem Bolzenschussgerät bedroht und verletzt haben. Er bestreitet die Tat.

Ist er wirklich der aggressive Mann, der Frauen bedroht und schlägt und dabei nicht davor zurückschreckt, zum Bolzenschussgerät zu greifen? Oder wird er vor seiner Ex-Freundin, die als Zeugin aussagt, in die Täterrolle gedrängt? Eine Frage, die das Kulmbacher Amtsgericht klären muss, das seit gestern gegen einen 31-Jährigen aus dem Landkreis verhandelt, der wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung angeklagt ist.


Gegen die Küchenzeile

Der 31-Jährige soll seine Freundin im vergangenen Jahr mehrfach angegriffen und verletzt haben. Staatsanwalt Roland Köhler warf ihm vor, die gleichaltrige Frau einmal nach einem Streit in der Wohnung gestoßen zu haben. Die Frau habe sich verletzt, die Küchenzeile sei dabei beschädigt worden. Wenige Tage später habe er die Freundin durch die Wohnung geschubst, später auch mal gegen eine Wand gestoßen.
Die 31-Jährige habe jeweils Verletzungen davongetragen.

Der schwerwiegendste Vorwurf: Im Sommer soll der Angeklagte zu einem Bolzenschussgerät gegriffen haben. Es habe sie mit dem Gerät geschlagen und es ihr danach fünf bis zehn Minuten an den Kopf gehalten, so der Staatsanwalt. Dabei habe er die Frage gestellt, ob er sie umbringen solle.
Ein Vorwurf, den der 31-Jährige zurückwies. Seine Freundin habe sich an dem Abend selbst umbringen wollen und ihn gefragt, ob er eine Waffe habe. Er habe ihr das Bolzenschussgerät gegeben. "Sie hat es sich selbst unters Auge geschlagen", sagte der Beschuldigte, der die 31-Jährige als drogensüchtig bezeichnet. Sie leide unter Wahnvorstellungen, "lebt nicht in der Realität". Angriffe seien immer von ihr ausgegangen. Er habe sich nur gewehrt.


Realitätsverlust?

Das vermeintliche Opfer erklärte, dass es oft geschlagen worden sei. Sie habe Schrammen, Prellungen und blaue Augen davongetragen, so die Frau: "Wenn er getrunken hat, ist er unheimlich gewaltbereit." Die Zeugin gab zu, Crystal zu nehmen. Sie leide aber nicht unter einem Realitätsverlust.

"Ich habe eine Anzeige zurückgenommen, weil er gedroht hat, mich umzubringen, wenn er in den Knast muss", sagte die Frau. Während der Beziehung sei sie psychisch am Boden gewesen. Das sei so weit gegangen, dass sie im März einen Selbstmordversuch unternommen habe. An dem Abend, als der Angeklagte das Bolzenschussgerät aus dem Schrank herausgeholt habe, sei dieser sehr aggressiv gewesen. Er habe sie geschlagen ("Ich hatte eine Platzwunde an de Nase") und ihr das Gerät danach noch minutenlang an den Kopf gehalten. Sie habe Angst gehabt, sei dann über mehrere Kilometer querfeldein zum Haus ihres Vaters geflüchtet.


"Sie kam oft mit Verletzungen"

Dass die 31-Jährige an diesem Abend verletzt war, bestätigte ihr Bruder. "Sie kam oft mit Verletzungen nach Hause", sagte er im Zeugenstand. Der Bruder gab an, seine Schwester zur Anzeige gedrängt zu haben. Eine Polizistin erklärte, dass Verletzungen bei der zwei Tage später erfolgten Anzeigenaufnahme zu sehen waren.
Die Verhandlung gegen den 31-Jährigen, der von Rechtsanwalt Johannes Driendl vertreten wird, wird am Dienstag, 15. Dezember, um 15 Uhr fortgesetzt. Dann werden die Plädoyers gehalten, und Richterin Sieglinde Tettmann wird das Urteil fällen.

Verurteilt wird der 31-Jährige dann wohl auf jeden Fall wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Während er bestreitet, gewalttätig gegen seine Ex-Freundin vorgegangen zu sein, gab er zu, ohne Fahrerlaubnis mit einem 50er-Roller über einen längeren Zeitraum zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gependelt zu sein.
Weitere Vorwürfe wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Tierschutzgesetz wurden fallen gelassen, die Verfahren eingestellt.