Weil er seine Enkelinnen mehrfach unsittlich berührt hatte, stand ein Rentner vor Gericht. Eines der Mädchen war zum Tatzeitpunkt erst sieben.
Ein Griff unters T-Shirt, ein Streicheln über den Busen, der teilweise nur von einem Bikini-Oberteil verdeckt war: Ein 67-jähriger Rentner soll im Zeitraum zwischen 2010 und 2015 in insgesamt sieben Fällen seine Enkelinnen unsittlich berührt haben, um sich sexuell zu erregen. "Sexueller Missbrauch von Kindern" lautete deshalb die Anklage am Kulmbacher Amtsgericht. Die Mädchen waren damals erst zwischen sieben und 13 Jahre alt. Der Kulmbacher zeigte sich geständig, das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Insgesamt sieben Einzelfälle listete die Staatsanwaltschaft gestern in ihrer Anklage auf. Hinzu kam eine Tat, die als versuchter sexueller Missbrauch in Tateinheit mit exhibitionistischen Handlungen zu werten ist: Zwischen 2013 und 2015 soll sich der Angeklagte vor einem der Mädchen entblößt und diese dazu aufgefordert haben, ihn zu berühren - dazu kam es allerdings nicht.
Angeklagter gesteht
Über seinen Verteidiger Ralph Pittroff ließ der Mann heute eine Erklärung verlesen: Zu den sieben Fällen des sexuellen Missbrauch bekannte er sich schuldig und gab damit zu, den Mädchen an die Brust gefasst haben. Die andere Tat, die zur Verhandlung stand, räumte er nicht ein.
Das Gericht entschloss sich im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft dazu, diesen Punkt von der Anklage zu streichen, vor allem aus einem Motiv: um dem Mädchen die schmerzhafte Rekapitulation der Geschehnisse im Zeugenstand zu ersparen. In besonderen Fällen behält sich das Gericht ein solches Vorgehen vor - soweit der Punkt für das letztendliche Strafmaß nicht ausschlaggebend ist. Da der Angeklagte den sexuellen Missbrauch bereits gestanden hatte, würde der reine Tatversuch keine relevanten Konsequenzen auf das Strafmaß haben. "Wir können so den Opfern die Aussage ersparen - und das ist in diesem Fall sinnvoll", sagte Staatsanwalt Stefan Kolb.
Durch das Geständnis sah auch Richter Christoph Berner keinen weitere Aufklärungsbedarf, die Beweisaufnahme konnte schnell geschlossen und die geladenen Zeugen entlassen werden. Letzteres sei vor allem hilfreich "im Sinne des Familienfriedens und dem Wohle der Kinder", so Berner.
Am Ende bestand kein Zweifel mehr an der Schuld des Mannes, er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Großer Vertrauensmissbrauch
Der Gesetzgeber sieht bei sexuellem Missbrauch von Kindern eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor - pro Tat. "Die Handlungen befinden sich im unteren Spektrum des Möglichen und leider Üblichen", begründete Berner sein Urteil. Allerdings sei es über einen langen Zeitraum immer wieder zu Übergriffen gekommen, von einer Einzel- oder gar Spontantat könne man nicht sprechen.
Der massive Vertrauensmissbrauch fiel noch schwerer ins Gewicht. Der Angeklagte habe die familiäre Nähe und das Vertrauen der Kinder ausgenutzt, so Berner, und das sei ein gravierender Vorwurf zulasten des Angeklagten. Er stellte ihm am Ende allerdings eine positive Sozialprognose, die Staatsanwaltschaft sah ebenfalls keine Wiederholungsgefahr. Kontakt zu den Enkeln besteht schon seit längerem nicht mehr