Bei der Diakonie Kulmbach als Träger des Wohnstifts hat man Verständnis für die Situation der Bewohner und ihrer Angehörigen. "Wir kommen leider nicht um Erhöhungen herum", sagt Geschäftsführer Karl-Heinz Kuch: "Wir berechnen, was wir für den Betrieb des Hauses brauchen, und kündigen die daraus folgende Preissteigerung an. Letztlich werde diese niedriger ausfallen, da bei den Verhandlungen mit den Pflegekassen und dem Bezirk wohl nicht alle Forderungen akzeptiert werden. Trotzdem: Ein deutliches Plus wird künftig auf der Rechnung stehen."
Doch warum steigen die Kosten von Jahr zu Jahr und in diesem Jahr besonders drastisch? Dafür gibt es mehrere Ursachen, so Thomas Grünke, Bereichsleitung Personal und Entgelt. Als Preistreiber wirken vor allem die Personalkosten und die Zusatzbelastungen durch die Corona-Pandemie. Gesichtsmasken kosten im Einkauf statt bisher 12 Cent jetzt 87 Cent, und allein in der Tilsiterstraße werden pro Tag für rund 300 Euro Einweg-Schutzanzüge benötigt.
Auch in anderen Bereichen kommen überall ein paar Euro hinzu: Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungszuschlag, Investitionskosten. Das alles summiert sich. "Das Grundübel ist, dass die Kostensteigerungen fast durchgehend zu Lasten der Bewohner gehen, weil die Pflegekassen ihren Anteil nicht erhöhen", macht Heimleiter Uwe Gieselmann deutlich.
Was also tun? Auch Sicht der Träger gibt es nur eine gute Lösung, so Karl-Heinz Kuch: "Die Finanzierung müsste so geregelt sein, dass die Bewohner einen festen Betrag zahlen. Den Rest übernimmt die Pflegekasse."
Ist das machbar? Politisch arbeitet Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU) schon seit Jahren an genau dieser Lösung. Und tatsächlich sieht es so aus, dass ein entsprechendes Gesetz in greifbare Nähe rückt.
Die Pflegeversicherung sei immer als Teilkasko-Modell angelegt gewesen, als Pflegefinanzierung mit Eigenanteil. Doch diese Selbstbeteiligung dürfe nicht ins Unermessliche steigen.
Neues Gesetz ist in Arbeit
Um das zu verhindern, müsse der Eigenanteil eingefroren werden, während alle dynamischen Anteile an den Kosten, steigende Löhne zum Beispiel, von der Gemeinschaft aufgefangen werden. "Nur so werden die Kosten kalkulierbar. Man weiß, wie viel Geld man für die Pflege braucht, kann entsprechend vorsorgen."
Die Bundesregierung werde deshalb in den nächsten Monaten ein von der Koalition getragenes Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Dabei soll laut Emmi Zeulner, sowohl die Höhe als auch die Dauer der Eigenanteilszahlung seitens der Pflegebedürftigen gedeckelt werden.
Nicht nur Johann Popp und seinen Söhnen würde dann ein Stein vom Herzen fallen. "Es wäre großartig, wenn das möglichst bald umgesetzt würde", sagt Gerhard Popp: "Wir wünschen uns, dass unser Vater glücklich 100 Jahre alt wird. Für uns alle wird das Leben deutlich entspannter, wenn wir uns keine Sorgen mehr machen müssen, wie wir ständig steigende Heimkosten finanzieren können."
KOMMENTAR: Das Altern wird zur Lebens-Lotterie
Wenn es einen Wunsch gibt, den wir alle teilen, dann ist es wohl dieser: bis zum Lebensende selbstständig bleiben!
Doch je älter wir werden, desto wahrscheinlicher wird es, dass wir irgendwann auf Pflege angewiesen sind. Das kann teuer werden! Die bittere Wahrheit ist: Egal, wie viel wir sparen, es wird für die meisten am Ende nicht reichen. Die rapide steigenden Pflegekosten führen dann dazu, dass ein alter Mensch seinen Kindern keine materiellen Werte hinterlassen kann.
Um es klar zu sagen: Diese Zeilen sind kein Plädoyer für ein Erbenschutzprogramm, sondern für eine gerechte und planbare Altersvorsorge. Und zur Gerechtigkeit gehört eben auch, dass der Sparsame, der sein Geld nicht verjubelt hat, sondern der nächsten Generation etwas hinterlassen möchte, dies auch tun darf. Das klappt, wenn man weiß, was an Pflegekosten auf einen zukommen kann und dafür entsprechend vorsorgt.
Doch Stand heute ist das Altern ein Glücksspiel: Wenn ich pflegebedürftig werde, ist alles weg. Wird es ohne die Hilfe der Politik besser? Nein - im Gegenteil: Die Pflege wird nicht billiger. Deshalb muss die Finanzierung neu geregelt werden. Das geplante Gesetz ist ein richtiger Schritt, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Pflege trotzdem finanziert werden muss. So werden sicher höhere Beiträge zur Pflegeversicherung nötig sein. Doch zumindest wird dadurch die Last künftig gerechter verteilt.
Recht: Geschenke zurückgeben?
Unter welchen Voraussetzungen müssen Kinder pflegebedürftiger Menschen damit rechnen, Schenkungen wieder zurückgeben zu müssen? Dazu erhielten wir von der Pressestelle des Bezirks Oberfranken Auskunft:
"Wurden Vermögenswerte (Geldvermögen, Haus- oder Grundbesitz) verschenkt und ist der Schenker nach Vollziehung der Schenkung bedürftig, weil er zum Beispiel die Kosten des Aufenthalts in einer Pflegeeinrichtung nicht vollständig aus eigenem Einkommen, eigenem Vermögen und Leistungen der Pflegekasse tragen kann, so ist gemäß § 528 Abs. 1 BGB gegen den Beschenkten ein Rückforderungsanspruch in Höhe des zur Bedarfsdeckung erforderlichen Teils der Schenkung gegeben.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit des Leistungsberechtigten seit der Schenkung zehn Jahre vergangen sind (§ 529 Abs. 1 BGB)."
Der Sozialhilfeträger prüft allerdings auch, ob es es Ausschlussgründe für eine Rückforderung gibt. Bei mehreren Beschenkten haftet der zuletzt Beschenkte vor dem früher Beschenkten (§ 528 Abs. 2 BGB).
Der sich was aufgebaut hat und wahrscheinlich auf vieles verzichten mußte, ist immer der Dumme. Welche Rente reicht denn für die Pflege. Diejenigen, die ihr Geld verbraten haben, für die wird gesorgt. Wenn ich mir als normaler Arbeiter ein Haus gebaut habe, mußten die Kinder bestimmt auf vieles verzichten.