Uneinsichtig und unkooperativ
Für die Stadt erklärte Oberrechtsrätin Diana Edelmann, dass man an dem Verbot festhalte. Seit dem Jahr 2000 gebe es immer wieder Vorfälle und Beschwerden wegen der Rottweiler und den Vorgängerhunden.
Die Kläger seien uneinsichtig und unkooperativ und hätten die Weisungen der Stadt ignoriert. Sie könnten die Hunde nicht so halten, dass sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Da sich im direkten Umfeld des Klägeranwesens mehrere Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Sportanlagen befinden, habe die Stadt handeln müssen. Edelmann: "Wir hatten keinen Spielraum. Es bestand die Gefahr, dass wieder so ein Vorfall und vielleicht noch etwas Schlimmeres passiert", sagte die städtische Juristin.
Urteil erst Mittwoch
Trotz Bemühungen des Gerichts konnten sich die Parteien nicht auf einen Vergleich verständigen. Ihre Entscheidung will die Kammer am Mittwoch verkünden.
Ohne das Urteil vorwegzunehmen, deutete die Vorsitzende an: "Wir werden nicht an dem Hundehaltungsverbot für die Rottweiler vorbeikommen." Wenn man die Gesamtsituation anschaut, so Schöner, handle es sich bei dem Beißangriff nicht um einen singulären Vorfall. Es gebe seit Jahren Beschwerden. Viele Leute hätten Angst vor so großen Hunden. Deshalb müsse man als Hundehalter alles tun, um der Bevölkerung die Angst zu nehmen.
Staatsanwalt ermittelt jetzt gegen die Ehefrau
Das Strafverfahren gegen einen Kulmbacher Hundehalter, dessen zwei Rottweiler einen neunjährigen Schüler gebissen und schwer verletzt haben, ist aus. Im August nahm der Mann seine Berufung vor dem Landgericht Bayreuth zurück. Deshalb wurde das Urteil des Amtsgerichts Kulmbach rechtskräftig. Es hatte eine Geldstrafe von 3200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung verhängt. Doch nun droht der Ehefrau des Hundehalters Ungemach.
Der Vorfall vom Mai 2017 erregte in Kulmbach großes Aufsehen. Damals hatten die Hunde "Max" und "Alfons" in Ziegelhütten einen neunjährigen Schüler angefallen, der auf der Straße vorbeigelaufen war.
Die entscheidende Frage lautete: Warum konnten die zwei Rottweiler aus dem Grundstück entweichen? Warum passte niemand auf die Hunde auf, als die Ehefrau des Angeklagten wegfuhr und das Gartentor offenließ?
Das Gericht stützte sich bei seinem Schuldspruch auf die Angaben eines Polizisten und einer Mitarbeiterin des städtischen Ordnungsamts. Ihnen gegenüber, so die beiden Zeugen, hätten der Hundehalter und seine Frau kurz nach dem Beißangriff zugegeben, dass die Rottweiler zum fraglichen Zeitpunkt im Garten waren.
Dagegen machte die Frau des Angeklagten vor dem Landgericht geltend, dass sie "Max" und "Alfons" und Alfons in die Wohnung gebracht habe. Sie sagte: "Ich wäre nie weggefahren, wenn die Hunde nicht im Haus gewesen wären." Unerklärlich, wie sie ausbüxen konnten. Ein Unfall also, für den der Angeklagte nicht verantwortlich gemacht werden könne.
Dem Staatsanwalt kam die Sache spanisch vor. Deshalb wurde die Aussage wörtlich protokolliert. Und nun drohen der Zeugin strafrechtliche Konsequenzen.
"Wir haben ein Ermittlungsverfahren gegen die Ehefrau eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen", bestätigte Leitender Oberstaatsanwalt Martin Dippold auf Anfrage. Ob es zu einer Anklage kommt, könne er noch nicht sagen.
Im Fall einer Verurteilung droht der Frau eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Von ihrem Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall war am Dienstag keine Stellungnahme zu bekommen.