Kulmbacher Ladendieb muss wegen zehn Euro in den Knast

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Auch ein paar Würstchen hatte der Ladendieb eingesteckt. Symbolfoto: Federico Gambarini, dpa
Auch ein paar Würstchen hatte der Ladendieb eingesteckt. Symbolfoto: Federico Gambarini, dpa

Weil er Lebensmittel aus einem Supermarkt gestohlen hatte, muss ein 55-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis zwei Monate ins Gefängnis.

Es waren freilich weniger die Tüte Kaffee, die Kekse und die Würstchen, die sich der Angeklagte am 2. März dieses Jahres einfach in seinen Rucksack gesteckt hatte, sondern vielmehr die 14 Vorstrafen wegen Beleidigungen, wegen des Erschleichens von Leistungen und immer wieder wegen Diebstahls, die das Gericht dazu veranlasste, keine Bewährung mehr zu gewähren.


Unter Bewährung


Der Angeklagte war erst im vergangenen Jahr ebenfalls wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht in Kulmbach zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wenn er Pech hat, muss er diese fünf Monate zusätzlich absitzen. Zuvor hatte der Mann von den Amtsgerichten in Leipzig, Plauen und Chemnitz immer nur Geldstrafen erhalten.
"Da hätten sie in Kulmbach schon lange eine Freiheitsstrafe bekommen", sagte Richterin Sieglinde Tettmann zu dem Angeklagten.

Das Job-Center habe ihm "ewig kein Geld ausbezahlt", schob der Hartz-IV-Empfänger die Schuld auf die Behörde. Irgendwie habe er sich ja etwas zum Essen beschaffen müssen. "Ich war damals fix und alle", sagte der 55-Jährige. Warum ihm die Leistungen gesperrt wurden, wusste der Mann nicht, angeblich habe sich später alles als Irrtum herausgestellt.

Der Diebstahl habe sich bereits am frühen Morgen kurz nach acht Uhr ereignet, sagte der Ladendetektiv. Als er den Angeklagten stellte, sei dieser zwar erschrocken, aber trotzdem freundlich gewesen. "Man musste nicht lange diskutieren", so der Detektiv.


Gleich zurück ins Regal gestellt


Die völlig unbeschädigte Ware habe er gleich anschließend wieder ins Regal zurückstellen können, was beispielsweise bei Kühlprodukten nicht möglich gewesen wäre. Kühlprodukte müssten in der Regel komplett entsorgt werden, da man ja nie wissen könne, wie lange die Kühlkette schon unterbrochen wurde.

Tatsächlich wurden vier der 14 Vorstrafen, die der Angeklagte seit 1994 auf seinem Konto angesammelt hatte, wegen Diebstahls ausgesprochen. Gleich drei Mal findet sich der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen, zwei Mal Betrug in den Unterlagen. Immer wieder war der Mann mit Geldstrafen davon gekommen. Zuletzt gab es dann in Kulmbach die fünfmonatige Bewährungsstrafe, weil der Angeklagte bei einem Bekannten 100 Euro aus dem Geldbeutel entwendet hatte.


Aus Notsituation heraus gehandelt


Staatsanwalt Stefan Kolb sprach sich in seinem Plädoyer für die letztlich auch verhängte zwei Monate ohne Bewährung aus. Zugunsten des Bechuldigten wertete es der Anklagevertreter dabei, dass der Mann aus einer Notsituation heraus gehandelt und dass die Beute aus Lebensmittel und nicht aus irgendwelchen Luxusgütern bestanden habe.

Bei einer laufenden Bewährung dürfe halt einfach nichts mehr passieren, sagte Richterin Tettmann. Das werde jedem Verurteilten ausdrücklich mit auf dem Weg gegeben. Bei derart massiven Vorstrafen sei es auch nicht möglich, eine günstige Sozialprognose zu stellen, deshalb werde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
In Deutschland müsse glücklicherweise niemand verhungern, sagte die Richterin noch. Man müsse sich halt auch ein bisschen anstrengen.