Ein 24-jähriger Kulmbacher kam am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth noch mal mit einem blauen Auge davon. Er hatte einen regen Drogenhandel betrieben.
Den schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln soll der Angeklagte vorwiegend mit minderjährigen "Kunden" betrieben haben. Am Ende kam der 24-Jährige aber mit einem "blauen Auge", sprich einer Bewährungsstrafe, davon. Ein Jahr und neun Monate lautete das Urteil, das Vorsitzender Richter Michael Eckstein nach einer knapp fünfstündigen Verhandlung sprach. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Entscheidend für das milde Urteil war, dass der junge Angeklagte ansonsten einen ordentlichen Lebensweg vollzogen hatte, von Schulabschluss bis hin zur abgeschlossenen Berufsausbildung. Er war bisher auch noch nicht mit dem Gesetz in Berührung gekommen und zeigte sich auch voll geständig.
Wie Staatsanwalt Daniel Götz aus der Anklageschrift berichtete, betrieb der Angeklagte Ende 2016 und Anfang 2017 im Raum Kulmbach einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln. Dabei wickelte er mehrere Betäubungsmittelgeschäfte mit 15- und 16-Jährigen ab, verkaufte in mindestens drei Fällen Marihuana in geringen Mengen für jeweils mindestens 10 Euro. Anfang Februar veräußerte der junge Kulmbacher aus einer Haschischplatte 90 Gramm, die er vorher in Bayreuth für 900 Euro gekauft hatte. 15 Gramm Haschisch verwendete er für den eigenen Verbrauch, das restliche Rauschgift veräußerte er für 15 Euro pro Gramm.
Am Schwersten wog für den Angeklagten eine vermeintliche Drogenfahrt nach Bamberg. Mit einem zur Tatzeit 16-Jährigen vereinbarte er, nach Bamberg zu fahren, um dort für 1400 Euro rund 250 Gramm Cannabisprodukte zu erwerben. Mit nur 900 Euro machte man sich auf die Fahrt, doch das Drogengeschäft kam deshalb nicht zustande, weil er am Zielort von mehreren Personen angegriffen wurde. So fuhr der Angeklagte ohne das Rauschgift, aber mit einer ordentlichen Tracht Prügel und mit dem Bargeld wieder zurück.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 21. Februar wurde zudem festgestellt, dass der Angeschuldigte in einer selbstgebauten Anlage den Anbau von vier Cannabispflanzen betrieb. Darüber hinaus wurden in der Wohnung auch Betäubungsmittel und Cannabissamen gefunden. Staatsanwalt Daniel Götz: "Der Angeschuldigte wusste, dass er in allen Fällen nicht über die für den Umgang mit Betäubungsmitteln erforderliche Erlaubnis verfügte. Er wusste, dass die Personen zu den jeweiligen Tatzeitpunkten noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten.
Richter Michael Eckstein nahm sich sehr viel Zeit, um die persönlichen Lebensverhältnisse des Angeklagten näher zu beleuchten. Er gelangte dabei auch zur Feststellung: "Der Angeklagte hat an sich einen ordentlichen Lebensweg vollzogen. Er hat aber dann seinen Weg verloren, weil auch der Familienanschluss gefehlt hat." Ein entscheidender Einschnitt in seinem jungen Leben war wohl die Scheidung seiner Eltern. Lange Zeit lebte er in einer Wohngemeinschaft, die für seinen weiteren Lebensweg nicht unbedingt von Vorteil war.
Große Gewinne hat er mit seinen Geschäften nicht gemacht. In der Befragung des Angeklagten wurde auch deutlich, dass sich der eine oder andere Drogehandel anders verhielt, als dargestellt. So diente er einmal nur als Kontaktperson, das kam auch bei der Einvernahme von fünf jungen Zeugen ans Licht, die allesamt auch im Kulmbacher Drogenmilieu bekannt und auch schon einschlägig vorbestraft sind.
In seinem Plädoyer machte Staatsanwalt Daniel Götz deutlich, dass es eigentlich nur um die Frage geht, ob der Angeklagte ins Gefängnis wandert oder nicht. Götz war zunächst der Meinung, dass am Gefängnis kein Weg vorbeiführe. Am Ende plädierte der Staatsanwalt auf minderschwere Fälle, zumal sich der Angeklagte einsichtig zeigte. Verteidiger und Rechtsanwalt Frank Stübinger plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
In seinem letzten Wort stellte der Angeklagte reumütig fest: "Ich habe extrem daraus gelernt. Ich habe mir damit so viel verbaut und es sind auch viele Freundschaften kaputt gegangen. Ich habe verdammt viele Fehler gemacht, die auch für mich schwerwiegend sind. Ich schwöre, dass ich nie wieder was mit Drogen zu tun haben werde."
Wieder ein unfaßbarer Fall von Kuscheljustiz. Es ist kein Wunder, daß unser Land ein Paradies für Kriminelle ist. Nur weil er ein geordnetes Leben nachweisen kann mit Schulabschluß und Berufsausbildung kommt er nochmal gnädig davon? Das heißt also weiterhin: Schulabschlus + Berufsausbildung + fester Wohnsitz = Strafmilderung. Leute, das kann es doch nicht sein.