Was sich bei dem Geschädigten jetzt so harmlos anhörte, muss aber trotzdem ein äußerst schmerzhafter Biss gewesen sein. Man habe den Mann "stehend" angetroffen, sagte einer der Polizisten, die am Tatort waren. Er sei ohne Hose rumgelaufen und habe gejammert: "Es tut so weh." Die Bissspur und ein Hämatom seien deutlich zu sehen gewesen.
Verletzt war aber auch die Angeklagte. Nach dem Biss muss sie der Mann so heftig weggestoßen haben, dass sie durch die Glasscheibe der Badezimmertür flog. Die Frau lag nach Angaben des Polizisten leicht bekleidet, blutend und ziemlich apathisch auf dem Balkon. "Ein Zustand zwischen Schock und Alkohol", sagte der Polizeibeamte.
Gefesselt ins Krankenhaus
Als sie in den Sanka einsteigen sollte, habe sich die Frau massiv gewehrt. Sie sei gefesselt und ins Krankenhaus gefahren worden, wo ihre Schnittverletzungen genäht wurden. Ein zweiter Rettungswagen habe auch den Mann ins Klinikum gebracht. Er sei von einem Urologen untersucht und gleich wieder nach Hause entlassen worden.
Die Angeklagte und ihr Verlobter machten vor Gericht erhebliche Erinnerungslücken geltend. Was passiert war, wüssten sie nicht mehr so ganz genau. Sie seien ziemlich betrunken gewesen. Dass es Wodka in rauen Mengen gewesen sein muss, legt der Alkoholwert der Frau nahe: 3,14 Promille wurden bei ihr gemessen.
Ihr Problem: der Wodka
Die Richterin bezeichnete die Angeklagte als alkoholkrank. Sie habe zwei Vorstrafen wegen Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort (2015) sowie wegen Beleidigung und Sachbeschädigung (2018). Beide Male habe sie vorher viel Wodka getrunken. Zuletzt war eine sechsmonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängt worden. Das heißt: Die Frau, die schon zweimal eine Entgiftung gemacht hat und seit einiger Zeit zur Alkoholberatung geht, aber nicht abstinent lebt, stand bei der neuerlichen Tat unter Bewährung. Trotzdem, so die Richterin: "Eingesperrt wird sie jetzt nicht."
Auf Vorschlag des Verteidigers Werner Brandl und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, weil die Angeklagte selbst erheblich verletzt worden war. Ihr wurden 100 gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegt.
Vom Gericht bekam sie noch eine eindringliche Ermahnung mit auf den Weg, da sie unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt. Tettmann: "Wenn Sie das nicht in den Griff kriegen, bekommen Sie ein Problem."