Überraschung Nummer zwei lässt nicht lange auf sich warten: Kurz nach der vorläufigen Festnahme widerruft der Mann sein erstes Geständnis. Nicht er habe das Feuer gelegt, behauptet er nun, sondern sein Mitarbeiter in seinem Auftrag.
Im Juli folgt Überraschung Nummer drei: Beide seien doch gemeinsam am Brandort gewesen, so der 37-Jährige. Er habe das Auto gefahren, der Jüngere - der selbst weder Führerschein noch Auto besitzt - habe den Brand gelegt. Auch diese Schilderung der Tat ist nicht von langer Dauer: Wenig später behauptet der Mann, er und sein Mitarbeiter seien gemeinschaftlich vorgegangen.
Geständnis widerrufen
Für die vorerst letzte Überraschung sorgt er dann in der gestrigen Verhandlung: Über seinen Anwalt Karsten Schieseck lässt der Bayreuther erklären, dass er sein Geständnis widerrufe. Er sei in der Brandnacht nicht in Kulmbach gewesen, sondern zuhause in seiner Wohnung. Schieseck: "Der Angeklagte bestreitet die Tat."
Rechtsanwalt Hilmar Lampert, der den zweiten Angeklagten vertritt, gibt eine ähnliche Erklärung ab: Sein Mandant bestreite jede Tatbeteiligung. "Er war nicht in Kulmbach und hat mit der Tat nichts zu tun."
Von der Familie entlastet
Beide Angeklagten können sich der Unterstützung ihrer Familien sicher sein: Sowohl die Schwester als auch der Vater des 28-Jährigen schildern - nach Ansicht des Gerichts glaubhaft - dass der junge Mann in der Tatnacht in der elterlichen Wohnung übernachtet habe.
Der Prozess nimmt die junge Frau merklich mit: Wiederholt bricht sie in Tränen aus, auch als sie später im Zuschauerbereich sitzt. Auch der 38-jährige mutmaßliche Haupttäter ringt immer wieder um Fassung, während seine Lebensgefährtin und deren 16-jährige Tochter schildern, dass es wegen einer knarzenden Treppe unmöglich sei, das gemeinsame Haus unbemerkt zu verlassen. Das Gericht schenkt auch ihnen Glauben.
Warum aber, so fragt Vorsitzender Richter Daniel Götz, gesteht jemand ein Verbrechen, das er gar nicht begangen hat? Nun äußert sich der 38-Jährige doch. Seine Antwort ist so kurios, dass sie sowohl beim Schöffengericht als auch bei Staatsanwältin Eva-Maria Häßler Erstaunen auslöst: Ist der Mann unvorstellbar gerissen - oder unvorstellbar naiv?
Schwarzgeld auf die Seite geschafft
Er habe, so schildert er, kurz vor dem Brand Schwarzgeld auf die Seite geschafft. Bei der Vernehmung im Juni habe er gefürchtet, dass man ihm auf die Schliche gekommen sei, und deshalb lieber die Brandstiftung gestanden, weil er das als das kleiner Übel ansah. "Das ist doch schließlich das Schlimmste in diesem Land, wenn du den Staat bescheißt."
Ein Irrtum, der fatale Folgen haben könnte: Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sieht das Gesetz bei vorsätzlicher Brandstiftung vor. Wer Geld an der Steuer vorbei schafft, kommt weitaus glimpflicher davon.
So ganz überzeugend klingt das und manches andere nicht. Aber letztlich reicht nichts davon aus, den beiden Angeklagten oder wenigsten dem 38-Jährigen die Tat zweifelsfrei nachzuweisen. "Indizien für eine Täterschaft sind da", sagt die Staatsanwältin. Die aber überzeugten letztlich nicht vollständig. Sie fordert deshalb Freispruch.
Geständnis unter Druck?
Auf Freispruch plädieren auch die beiden Verteidiger. Hilmar Lamprecht weist darauf hin, dass sein Mandant keinerlei Motiv gehabt hätte. Er sei im Gegenteil sehr froh gewesen, endlich wieder eine feste Arbeitsstelle zu haben. Karsten Schieseck schildert, dass sein Mandant dem Druck der Vernehmung nicht standgehalten und deshalb ein falsches Geständnis abgelegt habe. "Vielleicht hat er sich gedacht: Ich gestehe, dann ist erst mal Ruhe. Im Laufe der Ermittlungen wird sich dann schon zeigen, dass ich es nicht gewesen sein kann."
Letztlich sieht das Schöffengericht keine andere Möglichkeit, als die beiden Angeklagten freizusprechen. Daniel Götz verhehlt nicht, dass man Zweifel habe, ob die Angeklagten wirklich nichts mit dem Brand zu tun haben. "Aber die Beweislage ist zu dünn. Es reicht einfach nicht für ein Urteil."
Offiziell ist damit das Verfahren abgeschlossen. Die Frage allerdings, wer das Freizeit-Center angezündet hat, ist immer noch offen.
Das stinkt doch alles zum Himmel. Anstelle Freispruch müßten dann die Verdächtigen schon allein wegen Irreführung und Veralberung des Staates ein paar Jahre eingesperrt werden. Aber des sind halt die Gesetze unseres Staates. Solche "Urteile" muß man nicht verstehen. Es ist einfach nur traurig! Und ich habe Angst....Angst vor so einer deutschen Justiz!
...was passiert denn jetzt eigentlich dem Eigentümer der Halle? Bleibt der auf dem Schaden sitzen, nachdem kein Verantwortlicher auszumachen ist? Vielleicht könnte darüber einmal berichtet werden.
Normal zahlt seine Versicherung und sucht den Täterovka!