Ein 18-jähriger Fahranfänger wurde am Freitag in Kulmbach mit 1,8 Promille Alkohol im Blut von der Polizei getoppt. Den frisch erhaltenen Führerschein durfte der junge Mann gleich wieder abgeben.
Keinen Monat durfte sich ein junger Mann "Besitzer eines Führerscheins" nennen, schon verlor er diesen wieder - durch Alkohol am Steuer. Das berichtet die Polizeiinspektion Kulmbach.
Der 18-jährige Kulmbacher war in der Nacht von Freitag auf Samstag mit seinem Kleintransporter in Mainleus unterwegs. Hier kontrollierten ihn die Beamten der Polizei Kulmbach wegen seiner auffälligen Fahrweise. Bei dieser Verkehrskontrolle blieb den Beamten die Alkoholisierung des Fahranfängers nicht verborgen. Der Schnelltest vor Ort ergab einen Wert von knapp 1,8 Promille.
Daraufhin untersagten die Ordnungshüter die Weiterfahrt und nahmen den Fahrer mit ins Klinikum zu einer Blutentnahme. Seinen frisch erworbenen Führerschein war der 18-Jährige an Ort und Stelle wieder los. Auf ihn wartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Alle Kosten von A bis Z Zahlen wenn er nicht Zahlen kann ab in den Knast.. Es Reicht ich Arbeite seit mehr als 35 Jahren im Rettungsdienst und ich habe die Faxen Dick.. Du kannst ir Uhr Stellen Freitags Samstags so gegen halb vier geht es ab das ganze ein VU nach dem anderen.. Und immer Alkohol und das Alter 18 bis 26 Rauf und Runter.. Es 🤮🤮🤮🤮🤮🤮 mich nur noch an.. Und das schönste ist die dafür Verantwortung tragen müssten kommen ohne einer Verletzung davon und die nichts Dafür können liegen auf der It,s Wochen lang.. Warum.. Nur wall die Saufen müssen.. Leute das ist Schwäre Körperverletzung bis zur Fahrlässigen Tötung.. Es Reicht.. Ich kann nur eins machen seit Einsichtig und lasst den Alkohol und den Drogen.. Ich wünsche uns und euch ein gutes neues Jahr und vor allem Gesundheit und Unfall frei
Wenn man sowas liest das ist unbegreiflich !
Ich bin froh das der Fahrer aus dem Verkehr gezogen wurde ! Was hätte alles passieren können ? Das möchte ich mir nicht ausmalen !
Ich bin der Meinung kein Alkohol oder sonstige Substanzen im Straßenverkehr ! Bei verstoss Gefängnisstrafe Promilleabhängig z.b. bei ( 1,6 Promille = 1,6 Jahre auf Bewährung) ! Und trägt somit aller Kosten des Strafverfahrens !