Koller bemängelte, dass eine Kartierung für Schwarzstorch und Rotmilan fehlte. Daher habe keine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden können. Er kritisierte den Bau der Futterteiche, um die Abschaltautomatik zu umgehen. "Damit haben wir ein Problem damit", so Kollerer, "solche Ausweichhabitate sind nicht geeignet, das Tötungsrisiko auszuschließen." Der Investor habe ein Recht, die Anlagen laufen zu lassen, wenn die Teiche gebaut wurden.
Weiter rügte der Kulmbacher Anwalt, dass ein unabhängiges Schall- und Schattenwurfgutachten erst zwei Wochen zu spät vorgelegt worden sei. Eine Aufstellung über wassergefährdende Stoffe und Schmierstoffe sowie ein Brandschutzkonzept hätten gefehlt. "Weil dort die Waldbrandgefahr sehr groß ist, war ein Brandschutzkonzept zwingend erforderlich", sagte er. Außerdem sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.
"Nicht schludrig und schnell"
Für die Beklagtenseite erklärte Oliver Hempfling, Jurist am Landratsamt Kulmbach: "Es war nicht so, dass man schludrig und schnell einen Antrag vorgelegt hat, um der 10H-Regelung zuvorzukommen." Prinzip eines solchen Verwaltungsverfahrens sei es, dass die Fachstellen die Unterlagen prüfen. Dann könne Ergänzungen geben. Es sei nicht gefordert, dass die Unterlagen bei Antragstellung bereits genehmigungsfähig sein müssen, sondern prüffähig. Hier habe die Behörde einen Beurteilungsspielraum, so Hempfling.
Unter anderem führte er an, dass bis zum Stichtag eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den Schwarzstorch nicht möglich gewesen sei. Denn das Brutjahr 2013 sei nass und regnerisch gewesen, so dass die Störche keinen Nachwuchs hatten. Deshalb habe es zu wenig Flugbewegungen gegeben. Hempfling: "Das wurde nicht verschwiegen, und deshalb erfolgte die Nachkartierung."
Die Anwältin des beigeladenen Investors, Dana Kupke, Leipzig, regte an, den Genehmigungsbescheid zu ergänzen. Es solle geprüft werden, ob der Schwarzstorch auch wirklich bei den neuen Futterteichen auf Nahrungssuche geht und nicht mehr auf der Fichtichhöhe.
Über vier Stunden
Nach über vier Stunden kam Vorsitzender Richter Ernst König zum Ende der mündlichen Verhandlung: "Es ist alles ausführlich durchgesprochen worden." Er deutete an, dass der Brandschutz "keine einfache Geschichte" sei. König: "Hier geht es um einen Stichtag - das ist die Messlatte für das Gericht." Der Vorsitzende forderte das Landratsamt auf, eine Stellungnahme zum Brandschutz vorzulegen und zur Prüffähigkeit der dazu vor dem Stichtag eingereichten Unterlagen.
Wann ein Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest. Möglicherweise findet ein weiterer Verhandlungstermin statt. Rechtsanwalt Kollerer bat um Bedenkzeit. Man müsse Unterlagen prüfen, da der Investor einen neuen Anlagentypus errichten will.