Käferholz bei Kirchleus verbrannt: Großeinsatz

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Foto: Symbolbild: Archiv/Jochen Berger
Foto: Symbolbild: Archiv/Jochen Berger

Weil zwei Männer Borkenkäferholz bei Kirchleus verbrannten, wurde Montagvormittag Großalarm ausgelöst. Zahlreiche Feuerwehren wurden zu dem Kulmbacher Ortsteil beordert. Der Qualm des Feuers war von der B85 aus zu sehen gewesen, mehrere Autofahrer hatten den Rauch gemeldet.


Wehren aus drei Landkreisen

Die Männer hätten ihr Vorhaben anmelden müssen. Nachdem sie das nicht getan hatten, sorgte das für einen Großeinsatz: Es rückten nicht nur drei Tanklöschfahrzeuge der Kulmbacher Wehr an, sondern Feuerwehren aus drei Landkreisen: aus Kirchleus (Landkreis Kulmbach), Gössersdorf, Weißenbrunn, Thonberg, Fischbach, Hummendorf (alle Kronach) und Gärtenroth (Lichtenfels). Eingreifen mussten die Wehrmänner unter der Einsatzleitung des Kirchleuser Gruppenführers Dieter Fiedler aber nicht.

Informiert waren von Kulmbacher Seite Kreisbrandrat Stefan Härtlein und Kreisbrandinspektor Thomas Limmer sowie die gesamte Feuerwehrführung aus dem Bereich Weißenbrunn und die Kronacher Führungskräfte. Auch das BRK war mit einem Rettungswagen ausgerückt.

Wie Erwin Burger, Sachgebietsleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt Kulmbach, erklärte, dürfen Landwirte grundsätzlich Borkenkäferholz im Wald verbrennen. Ob das nach der Trockenheit der vergangenen Tage nun besonders glücklich sei, das stellte er allerdings in Frage.

Burger appellierte an alle, solche Feuer in der jeweiligen Stadt und Gemeinde beziehungsweise bei der Leitstelle Bayreuth anzumelden.

Dass in bestimmten Fällen dann trotzdem eine Feuerwehr zur Erkundung ausgesandt werden kann, betont der stellvertretende Leiter der Leitstelle Bayreuth, Martin Fiedler. "Es kann ja noch etwas anderes brennen." Ein derartiges Großaufgebot wie gestern werde dann aber nicht losgeschickt. Wie die Einsätze berechnet werden, komme auf die jeweiligen Kostensätze der Städte und Gemeinden an.

Grundsätzlich anmelden

In Kulmbach stellt sich das folgendermaßen dar, wie Pressesprecher Tobias Günther erklärte: Grundsätzlich muss jedes Feuer bei der Stadt (Abteilung Feuerwehr/ÖPNV) angemeldet werden. Informationen zum Feuer (Kontaktdaten, Flurnummer usw.) werden aufgenommen und in spezielles Programm eingegeben.

Auf dieses Programm hat auch die Integrierte Leitstelle Zugriff. "Dort kann man bei einer Alarmierung nachschauen, ob ein Feuer angemeldet ist oder nicht."

Kosten stehen in einer Satzung

Wenn ein Feuer angemeldet ist und die Feuerwehr rückt aus, muss der Einsatz nicht gezahlt werden. Wenn das Feuer aber nicht angemeldet worden ist, werden die Kosten in der Regel verrechnet. Wie, das ist in einer Satzung geregelt. Darin ist aufgeschlüsselt, was für ehren- und hauptamtliches Personal fällig wird, ebenso für Fahrzeuge und Maschinen.

Die wichtigen Daten

Für Anmeldungen von Feuern sind im Bereich des Kulmbacher Stadtgebiets immer folgende Angaben erforderlich:

- Name vom Betreiber des Feuers mit Anschrift und Telefonnummer

- Art des Feuers (Festfeuer, Johannisfeuer, Kamin ausbrennen, Mottfeuer, Nutzfeuer, Raumfeuer, Reisigfeuer) und Standort (Lageplan, Flurnummer oder postalische Bezeichnung)

- Tag und Dauer (Datum mit Uhrzeit von - bis)

Der Betreiber des Feuers muss während der Brenndauer zwingend telefonisch erreichbar sein. Er ist verpflichtet, den notwendigen Brandschutz selbst sicherzustellen (was in Kirchleus der Fall war).