Verboten oder nicht verboten? Warum eine Autowäsche in Zeiten der Coronakrise kompliziert sein kann.
Der rote Wagen hat eine Wäsche dringend nötig. Staub und Dreck auf Lack, Scheiben und Felgen, Salz vom Winter am Unterboden. "Echt nimmer schön", meint Ralf R. und nimmt den Dampfstrahler zur Hand.
Er wienert seinen Wagen an einer SB-Waschanlage - nicht ahnend, dass er gegen die Corona-Bestimmungen der bayerischen Staatsregierung verstößt und eine Ordnungswidrigkeit begeht. Wenn er von der Polizei erwischt wird, droht ihm ein Bußgeld.
Viele wissen nicht Bescheid
Ralf R. ist nicht der einzige, der nicht Bescheid weiß. Bei Kulmbachs Autofahrern herrscht offenbar erhebliche Rechtsunsicherheit. Wer darf überhaupt sein Auto waschen? Schließlich sind die Cleanparks, wo man Bürste und Dampfstrahler selbst in die Hand nehmen muss, und die automatisierten Waschanlagen nicht geschlossen.
Dass die Vorschriften der Allgemeinverfügung der Staatsregierung eingehalten werden, kontrolliert die Polizei. In der Kulmbacher Dienststelle steht derzeit das Telefon nicht mehr still. "Wir haben täglich bis zu 200 Anrufe von Bürgern, die wissen wollen, was erlaubt ist und was nicht", sagt Inspektionsleiter Peter Hübner.
Der feine Unterschied
Viele Fragen gibt es aktuell rund ums Auto - unter anderem wegen der Wäsche. Hier wird unterschieden, ob es sich um Privatwagen oder gewerblich genutzte Fahrzeuge handelt. "Das heißt, was bei Gewerbebetrieben zulässig ist, ist bei Privatleuten verboten", so Hübner. Deswegen habe die Polizei über das Gewerbeaufsichtsamt veranlasst, dass bei den Waschanlagen entsprechende Hinweisschilder angebracht werden sollen.
Die Erklärung für das Verbot erläutert David Buchwald vom Landratsamt Kulmbach. Die Autowäsche sei kein triftiger Grund, die private Wohnung zu verlassen - und deshalb zurzeit nicht gestattet. Es werde auch kein Unterschied zwischen SB-Waschanlagen und automatisierten Waschanlagen gemacht.
Erstmaliger Verstoß kostet 150 Euro
Die Anzeigen leitet die Polizei ans Landratsamt weiter. Hier wird der Einzelfall geprüft und ein Bußgeld verhängt. Der erstmalige Verstoß gegen die Anordnung kostet 150 Euro.
Ich glaube man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. Ich leb in HH und die hier haben nur ein Kontaktverbot. Erst war ich fast ein bißchen stolz auf Bayern, Nägel mit Köpfe machen. Aber was ich da immer wieder für WildWest-Geschichten lesen muß, da bekomme ich Schleudertrauma vom Kopfschütteln. Hat man das Grundgesetz o BGB schon außer Kraft gesetzt? Wenn die Leute weiter zur Arbeit gehen, können sie auch ihr Auto waschen. Manche Verbote scheinen völlig sinnbefreit und am Thema vorbei. Jetzt können endlich alle Dorfsheriffs zeigen wie wichtig sie sind.
Wie immer werden nur Aussagen in den Raum geworfen, ohne die Rechtsgrundlage zu zitieren. Sowas gehört an den Stammtisch, aber nicht in einen Zeitungsbericht.
Warum liefert denn niemand ein Zitat genau der Stelle der Verordnung, die zwischen privat und gewerblich unterscheidet? Es ist doch so einfach, es steht doch drin - nicht wahr? Und woraus ergibt sich, dass Versorgungsgänge von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, hier PKW, einerseits einen triftigen Grund darstellen, wenn vollkommen unnötigerweise vorzeitig auf Sommerreifen gewechselt wird, aber andererseits keinen triftigen Grund darstellen, wenn beispielsweise aggressive Stoffe zwecks Werterhalt vom Lack abgewaschen werden ___müssen___? Wo genau steht das in der Verordnung? Wo ist die Stelle zu finden? Was steht dort wortwörtlich schwarz auf weiß? Zitat bitte, oder, falls das "zufällig" nicht möglich sein sollte, die Berichterstattung zu dem Thema einstellen, um unabsichtliche Falschmeldungen zu vermeiden.