Hecke bei Motschenbach ist wichtiger als ein neues Haus

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Wenn Hecken nahe an bestehende Gebäude heranragen, kann eine weitere Bebauung durchaus auch einmal abgelehnt werden. Symbolfoto: Archiv
Wenn Hecken nahe an bestehende Gebäude heranragen, kann eine weitere Bebauung durchaus auch einmal abgelehnt werden. Symbolfoto: Archiv

Der Naturschutz lehnt den Bau eines Einfamilienwohnhauses am Ortsrand von Motschenbach rundweg ab.

Jennifer Will wollte auf ihrem Grundstück in Motschenbach eigentlich nur ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage bauen. Seit der Gemeinderatssitzung am Montag ist klar, dass aus diesem Vorhaben nichts wird.
Will hatte im Rathaus eine Bauvoranfrage eingereicht. Da ihr Grundstück am Ortsrand liegt, wäre eine Bebauung nur möglich, wenn der Markt Mainleus eine sogenannte Ortsabrundungssatzung erlassen würde. Im Rathaus wurde dieses aufwendige Verfahren in die Wege geleitet. Doch der Naturschutz erteilte jeglicher Bebauung eine klare Absage.


Drei Gegenstimmen


Aus diesem Grund entschieden sich die Räte am Montagabend bei drei Gegenstimmen dafür, das Verfahren aufzugeben. "Wir werden jetzt das Gespräch mit dem Landratsamt suchen", erklärte Bürgermeister Robert Bosch (CSU).

In einer ausführlichen Stellungnahme hatten sich die Abteilungen Naturschutz und Landschaftspflege klar gegen das Bauvorhaben gestellt. Im April 2017 hatte wegen des Bauvorhabens sogar ein Ortstermin stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit regten die Verantwortlichen für den Naturschutz Änderungen an. "Der aktuelle Standort für das Haus hat sich gegenüber der Lage zur Voranfrage aber nicht geändert", betonte das Landratsamt und untersagte das Vorhaben.


Große Eingriffe befürchtet


Durch den Bau werde der Gehölzzug, der nordöstlich des geplanten Wohnhauses verläuft, tangiert, befürchtet die Behörde. Zudem habe das Grundstück eine Böschung. Die Einschnitte für die Zufahrt müssten deshalb großzügig dimensioniert werden. "Dies bedeutet unweigerlich einen großen Raumbedarf und somit Eingriffe und Beseitigungen im Gehölzbestand, der sich aus verschiedenen Bäumen und Sträuchern zusammensetzt. Derartige Landschaftsbestandteile unterliegen dem gesetzlichen Schutz", erklärten die Naturschützer am Landratsamt ihre Ablehnung.

Weiter merkten sie an, dass die Gehölze eine wichtige Funktion für die Tierwelt haben. Die Wohnbebauung würde - wegen der Nähe zur Hecke - unweigerlich zu Störungen und zur dauerhaften Vergrämung von Tieren führen.


Chance für Kompromiss?


Die Tatsache, dass bereits ein Weg an der Hecke vorbeiführt, sorgte im Gemeinderatsgremium für Diskussionen. "Gibt es denn Chancen, einen Kompromiss zu finden?", fragte Günther Stenglein (FW).

Erich Schiffelholz (ABL) konnte den Ausführungen des Landratsamtes folgen. "Der Weg kann ja nicht so bleiben. Wegen des Geländes muss er herausgeholt werden, daran hängt alles. Das ist sicherlich ein Störfaktor für die Heckenbewohner", so Schiffelholz.