Hatte Untersteinacher Messerstecherin einen Blackout?

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Auch am zweiten Prozesstag blieb das Motiv der 22-jährigen Messerstecherin offen. Symbolfoto: Christopher Schulz
Auch am zweiten Prozesstag blieb das Motiv der 22-jährigen Messerstecherin offen. Symbolfoto: Christopher Schulz

Mindestens einmal hat die wegen versuchten Mordes angeklagte Untersteinacherin sogar durch die Bettdecke hindurch in den Bauch ihres Opfers gestochen.

Die Messerstiche, die eine 22-jährige Frau aus Untersteinach einem gleichaltrigen Bekannten zugefügt hat, waren alles andere als ungefährlich. Das hat am zweiten Verhandlungstag im Prozess um einen versuchten Mord ein Sachverständiger des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen vor dem Landgericht festgestellt.
"Die potenzielle Gefährlichkeit der Stichverletzungen an Armen und Beinen ist gegeben", sagte der Mediziner, der das Opfer einen Tag nach der Tat untersucht hatte. Glück sei es gewesen, dass beim Stich in die Bauchhöhle keine inneren Organe verletzt worden seien. Deshalb habe auch keine akute Lebensgefahr bestanden.


Kraftaufwand notwendig


Ob die Angeklagte alle zehn Stiche mit großer Kraft geführt hatte, dafür hatte der Sachverständige keinen Beleg. Sicher sei dagegen, dass zumindest für einige Stiche schon ein großer Kraftaufwand notwendig gewesen sei. So hatte die Frau einige Stiche durch die Bettdecke hindurch geführt.

Die Einstiche waren noch deutlich in der Decke zu sehen, die das Gericht als Beweismittel während des zweiten Verhandlungstages in Augenschein nahm und vor dem Richtertisch ausbreitete.

Wie berichtet, wird der 22 Jahre alten Frau aus Untersteinach vorgeworfen, am frühen Morgen des 8. Januar dieses Jahres in ihrer Wohnung auf einen schlafenden gleichaltrigen Bekannten mit einem Küchenmesser zehn Mal eingestochen zu haben. Der Mann erlitt zahlreiche Stichverletzungen unter anderem in der Brust und im Bauch sowie an den Armen und Beinen. In der Anklageschrift ist von "unbedingtem Vernichtungswillen" die Rede.

Die Angeklagte habe beabsichtigt, den Mann zu töten und habe ihm auch vorher angekündigt, dass er nicht mehr lebend aus der Wohnung herauskommen werde.


Motiv bleibt unklar


Die Frau hatte die Tat bereits am Nachmittag des ersten Verhandlungstages gestanden, konnte aber kein Motiv nennen.

Angespannt war die Situation am Abend des 7. Januars allemal, denn die Frau hatte sich am frühen Abend mit einem 26-jährigen Mann aus Kulmbach in einer Nachbarswohnung getroffen, um mit ihm Sex zu haben. Daraus wurde nichts, denn der Freund der Angeklagten und Vater ihres Kindes kam dahinter und stürmte zusammen mit zwei Bekannten, darunter das spätere Opfer, die Nachbarswohnung.

"Ich musste abhauen, weil die ausgerastet sind", sagte der junge Mann, der damals eigens mit dem Zug von Kulmbach nach Untersteinach gefahren war und schon nach einer Stunde unverrichteter Dinge wieder die Heimreise antrat. "Dass wir angepisst waren, ist ja klar", sagte er zum verpassten Sex. Während er unverzüglich wieder nach Kulmbach fuhr, ließ sich die Angeklagte in der Bahnhofskneipe mit Whisky volllaufen.


Keine Erinnerung an den Vorfall


Deshalb habe sie auch einen Tag nach der Tat keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt, sagte der damalige Ermittlungsrichter, der einen Blackout zum Tatzeitpunkt nicht ausschloss.

Die Polizei sei zunächst von einem Körperverletzungsdelikt ausgegangen, sagte der Sachbearbeiter von der Kriminalpolizei in Bayreuth. Erst als feststand, dass ein Stich die Bauchdecke durchstoßen hatte, sei man von einem Tötungsdelikt ausgegangen. Als dann auch noch klar war, dass das Opfer geschlafen hatte, lautete der Tatvorwurf versuchter Mord.


Schon einmal zugestochen


Zu ihrer Person hatte die Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag ausführliche Angaben gemacht. Jetzt kam heraus, dass sie im Juni 2015 wegen verschiedener Schlägereien und Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte vom Jugendschöffengericht in Kulmbach zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. In das Urteil einbezogen wurde damals auch eine gefährliche Körperverletzung vom Oktober 2013. Damals hatte die Angeklagte ihren Freund und Vater ihres Kindes ebenfalls mit einem Messer in den Bauch gestochen.

Der Angeklagten müsse klar sein, dass ihr bei neuerlicher Straffälligkeit ein langfristiger Freiheitsentzug droht, hatte der Richter damals in das Urteil geschrieben.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.