Prügel-Prozess in Kulmbach: Mann (42) soll Freundin brutal verprügelt haben - jetzt sind sie verlobt
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Stephan Herbert Fuchs
Mit den Füßen soll ein 42-jähriger Kulmbacher seine am Boden liegende Freundin getreten haben. Vor Gericht machte die Frau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch - sie ist inzwischen mit dem Angeklagten verlobt. Symbolfoto: Archiv
Weil er seine Freundin brutal geschlagen haben soll, muss sich ein 42-jähriger Mann aus Kulmbach vor dem Amtsgericht verantworten. Vor dem Richter schweigt das Opfer jedoch.
Unter anderem soll der Angeklagte der am Boden liegenden Frau mit voller Wucht ins Gesicht getreten haben. Vor Gericht erlebten alle Prozessbeteiligten eine faustdicke Überraschung: Die Frau gab an, mit dem Angeklagten inzwischen verlobt zu sein. Sie konnte das sogar schlüssig erklären und hatte damit ein Aussageverweigerungsrecht.
Der Angeklagte selbst beteuerte, alkoholbedingt keinerlei Erinnerungen mehr an den Vorfall zu haben. Also blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die Zeugen zu vernehmen, doch die entscheidenden waren nicht erschienen und teilweise sogar unbekannt verzogen. Nun wird die Verhandlung am 10. September fortgesetzt.
Mann soll Freundin mit voller Wucht gegen Kopf und Oberkörper getreten haben
Der Vorfall soll sich am frühen Abend des 3. Januars vor dem Edeka-Markt am Goldenen Feld ereignet haben. Dort traf der Beschuldigte auf seine Freundin. Laut Anklage schubste er sie unvermittelt zu Boden, schlug auf sie ein und trat mit den Füßen gleich mehrfach mit voller Wucht gegen ihren Oberkörper und gegen ihren Kopf.
Er habe "keinen Schimmer" mehr, was den Vorfall betrifft, sagte der Angeklagte und verwies auf seinen vorausgegangenen stundenlangen Alkoholkonsum. Tatsächlich stellten die Beamten eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille fest. Erst später bei der Polizei will er erfahren haben, was er angestellt haben soll. Auch von Drogen war die Rede.
"Wir sind verlobt und wollen auf jeden Fall heiraten", erklärte die 36-jährige Frau feierlich. Im Übrigen möchte sie ihre Anzeige zurückziehen. "Das geht nicht", klärte sie Richterin Sieglinde Tettmann auf. Beim ursprünglichen Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung habe die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse festgestellt.
Opfer überrascht vor Gericht: "Wir wollen heiraten"
Die Verlobung und das daraus resultierende Aussageverweigerungsrecht musste das Gericht allerdings akzeptieren, nachdem Angeklagter und Opfer übereinstimmend das Datum ihrer Verlobung nennen konnten und beteuerten, bereits seit drei Jahren ein Paar zu sein. Den Verlobungsring hatte die Frau allerdings zwischenzeitlich schon wieder versetzt, weil sie Geld brauchte.