Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat die Klagen gegen die Windparkpläne bei Thurnau abgewiesen. Die Richter halten die Genehmigung des Landratsamtes für rechtens. Nun soll das 50-Millionen-Projekt zügig realisiert werden.
Die Freude bei den Windkraft-Befürwortern ist groß: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klagen von drei Privatpersonen gegen die vom Landratsamt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen. Der Projektentwickler NewEN Projects GmbH will das 50-Millionen-Euro-Projekt nun zeitnah realisieren, wie Geschäftsführer Arne Henn gestern erklärt.
Projektstart im Frühjahr "Der Baubeginn ist für das Frühjahr festgelegt, denn der Windpark soll ja schon Ende 2015 fertiggestellt sein", sagt Henn. Mit einem gewissen Risiko sind die Pläne allerdings noch behaftet, hatte Rechtsanwalt Stefan Kollerer, der zwei Kläger vertritt, doch schon vor Gericht erklärt, dass man im Falle einer Klageabweisung in Berufung gehen werde. Wie Arne Henn mitteilt, wird New En die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Der Anwalt der Firma und eine Genossenschaftsbank aus Schleswig-Holstein, die Betreiber des Windparks Alladorf/Kleetzhöfe werden soll, werde dieses bewerten und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Henn: Altes Recht gilt Henn glaubt nicht, dass die Kläger in der Berufunginstanz Erfolg haben würden. "Dort sitzen Richter, die absolute Spezialisten in Sachen Windkraft sind und das Bayreuther Urteil bestätigen werden." Dass in Thurnau die 10H-Regelung Anwendung finden müsse, wie Rechtsanwalt Kollerer erklärt hat, stimme nicht. "Hier gilt das alte Recht ."
Dass das Gehehmigungsverfahren rechtens abgelaufen sei, stellt Jurist Philipp Hetzel vom Landratsamt fest, der vor Gericht den beklagten Freistaat vertreten hat. Hetzel: "Wir stellen uns weder auf die Seite von Windkraft-Gegnern, noch auf die von Windkraft-Befürworter. Wir sind eine neutrale Genehmigungsbehörde und machen eine ganz ordentliche Arbeit. Das hat uns das Urteil bestätigt."
Die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Energie und Reaktorsicherheit für 2013 belegen es:
Es erreichten Wind einen Anteil an der Stromerzeugung von 7,9 Prozent (2012: 8,0).
Windstrom kann an Land zu maximal 1800 Std./Jahr, auf See zu 4500Stunden/Jahr genutzt werden. Das Jahr hat aber 8760! An den windreichen Tagen in 2013 wurde der Erneuerbare Überschuss-Strom bereits an das Ausland verschenkt, weil die Netzte ihn nichtmehr aufnehmen konnten.
Das heißt im Klartext: wenn der Wind entsprechend weht, liefern die bereits installierten Windräder genügend Strom. Ohne großflächig installierte Speicher kann noch mehr Windradstrom von zusätzlichen Windrädern nichtmehr aufgenommen werden und wird verschenkt. Den Nutzen haben nur noch die Standortverpächter und Subventionsabgreifer zu Lasten der Natur, Steuerzahler und wehrlosen Stromverbraucher. Eine gigantische Mogelpackung der Politik und Windstromlobby.