Von einer sozialen Härte könne nicht gesprochen werden. Die Ablehnungen der Ersatzwohnungen seien nicht zulässig gewesen.
Vorsitzender Richter Matthias Burghardt machte deutlich, dass die Kammer die Berufung nicht für begründet hält. Das Urteil des Amtsgerichts sei nicht zu beanstanden. Bei Größe und Zuschnitt einer Ersatzwohnung, so der Landgerichtspräsident, seien dem Mieter gewisse Einschränkungen zumutbar. Aber die 73-Jährige blieb stur.
"Man hat mir versprochen, dass ich eine passende Wohnung kriege und der Bauhof den Umzug macht", sagte sie. "Ich hätte so viel auf dem Herzen, was da alles abgelaufen ist."
Ein bisschen guter Wille
Daher wurde Burghardt noch deutlicher. "Sie sind nicht auf der sicheren Seite", sagte er zu der Frau. Eine mündliche Verhandlung wäre nicht notwendig gewesen. Man hätte im schriftlichen Verfahren über die Berufung entscheiden können. "Dann wäre sie abgewiesen worden", erklärte er.
"Wir sind heute die letzte Instanz. Wir sitzen hier, um das Schlimmste für die Beklagte zu verhindern, damit sie nicht morgen auf der Straße sitzt." Dazu brauche man aber auch ein bisschen guten Willen der Mieterin, einen Schrank woanders hinzustellen.
Der Vorsitzende versuchte, "einen gangbaren Weg zu finden", und schlug nach längerer Diskussion einen Vergleich vor: Die Beklagte räumt bis zum 31. Juli die Wohnung in Petzmannsberg; die Klägerin bietet der Mieterin noch einmal mindestens zwei Ersatzwohnungen an, vorrangig im Erdgeschoss oder mit Lift im Obergeschoss, und erledigt den Umzug in eine Städtebau-Wohnung.
Teure Verzögerung
Auf Seiten der Städtebau war man nicht begeistert. Das Haus sei mit einer Ausnahme seit Mitte 2018 leer gewesen, und jedes Jahr Verzögerung mache den Neubau 150 000 Euro teurer, stellte Rechtsanwalt Christian Ebert fest.
Aber er stimmte zu. Trotz der Hinweise des Gerichts ("Den Vergleich haben wir zu Ihren Gunsten gemacht") zierte sich hingegen die Mieterin. Sie brauchte Zuspruch von ihrem Rechtsanwalt Werner Brandl, bevor sie ihren Widerstand aufgab: "Ich muss ja. Mir bleibt nichts anderes übrig."